Falsches Konto, richtiger Empfänger

Solanus

Betreff:

Falsches Konto, richtiger Empfänger

 ·  Gepostet: 06.06.2010 - 13:59 Uhr  ·  #67573
Ich habe im März bei Amazon ein Buch gekauft. Leider hatte ich übersehen, dass die Rechnung noch nicht bezahlt war und so kam die zweite Mahnung mit Androhung von Inkasso in 14 Tagen.

Noch am gleichen Tag habe ich den Betrag überwiesen, dabei aber die letzte Ziffer der Kontonummer verwechselt. So erhielt (nach Bankauskunft) Amazon das Geld fristgemäß aber nicht auf das angegebene Konto vom Überweisungsschein. D. h. auch das Konto mit der falschen Kto-Nummer gehört dem richtigen Empfänger, der Zahlungseingang wurde auch nicht zurück gewiesen oder beanstandet.

Nach 15 Tagen hatte ich ein Mahnschreiben eines Inkassounternehmens BFS risk & collection GmbH. Die habe ich mit Beleg auf die getätigte Überweisung hingewiesen. Sämtliche Schreiben wurde aber ignoriert, nur neue Forderungen gestellt.

1 Monat später wurde dann das Finden des Zahlungseinganges 20 Tage nach meiner Überweisung bestätigt. Nachforschungen bei meiner Bank ergaben die Gutschrift erfolgte bei Amazon am nächsten Tag nach meiner Überweisung.

Da ich alle Forderungen des Inkassounternehmens mit Hinweis auf meine Schriftsätze und die fristgemäß erfolgte Zahlung ablehnte, meldete sich 1 Monat später die Anwaltskanzlei Schneider mit Postfachanschrift aus Gütersloh und stellte weitere Forderungen und drohte mit gerichtlicher Verfügung. Um Ruhe in die Angelegenheit zu bringen, habe ich unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, die letzte Forderung des Anwaltes vorerst beglichen.

Meine Fragen nun:

Habe ich meine Schuld beim Gläubiger fristgemäß erfüllt, wenn der Gläubiger das Geld innerhalb einer gesetzten Frist erhält, es aber nicht auf dem Konto landet, welches der Gläubiger auf seinem Überweisungsschein angibt. Der Gläubiger weist die Zahlung auch nicht vom falschen Konto zurück.

Habe ich einen Erstattungsanspruch der Anwalts- und Inkassokosten und gegen wen?

Michael Döring

Betreff:

Re: Falsches Konto, richtiger Empfänger

 ·  Gepostet: 06.06.2010 - 14:37 Uhr  ·  #67574
Hallo Solanus,

die Forderung ist mit Gutschrift beim Empfänger ausgeglichen.
Aus meiner Sicht hättest Du auf diesen Anwalt garnicht reagieren sollen. Auf soetwas reagiert man erst, wenn Antrag auf Erstattung eines Mahnbescheids gestellt wurde und Du vom Mahngericht zur Stellungnahme aufgefordert wirst. Alles andere ist heiße Luft.

Ja, aus meiner Sicht hast Du einen Erstattungsanspruch aber da die ja nicht vernünftig antworten sehe ich da ziemlich schwarz.

Hat aber alles nichts mit Onlinebanking zu tun. Am besten gehst Du zu einem Anwalt, wenn der Eigenanteil der Rechtsschutzversicherung geringer als der Streitwert ist.
Ansonsten schreib es als Erfahrung ab und reagiere auf solchen Inkassoquatsch nie wieder durch Zahlung sondern nur durch ordnungsgemäße briefliche Antwort. Und wenn sie nicht reagieren, tu Du das auch nicht.