Hallo,
ich habe interessehalber einmal die Abfrage der Rückgabefähigen Lastschriften betätigt.
Dabei fiel mir auf,dass Lastschriften bei meiner Sparkasse nur ca. 6 Wochen
rückwirkend angezeigt wurden.
Laut den AGB,und wohl auch gesetzlich so geregelt,sind Lastschriften aufgrund von erteilten Einzugsermächtigungen doch bis zu 6 Wochen nach dem der fraglichen Lastschrift folgenden Rechnungsabschluss rückgabefähig.
D.H.,dass z.B. eine Buchung am 2.1. des Jahres erst in den Rechnungsabschluss vom 31.3. hineinfällt.
Ab hier nochmals 6 Wochen weiter wären wir ca. beim 15.5. angelangt.
Wenn ich also in SM am 10.5. die rückgabefähigen Lastschriften anfordere müßten doch alle bis zum 2.1. angezeigt werden.
Ist dies so richtig und wenn ja,warum zeigt SM dann nur 6 Wochen retour?
:roll:
Gruß von kragenbär
ich habe interessehalber einmal die Abfrage der Rückgabefähigen Lastschriften betätigt.
Dabei fiel mir auf,dass Lastschriften bei meiner Sparkasse nur ca. 6 Wochen
rückwirkend angezeigt wurden.
Laut den AGB,und wohl auch gesetzlich so geregelt,sind Lastschriften aufgrund von erteilten Einzugsermächtigungen doch bis zu 6 Wochen nach dem der fraglichen Lastschrift folgenden Rechnungsabschluss rückgabefähig.
D.H.,dass z.B. eine Buchung am 2.1. des Jahres erst in den Rechnungsabschluss vom 31.3. hineinfällt.
Ab hier nochmals 6 Wochen weiter wären wir ca. beim 15.5. angelangt.
Wenn ich also in SM am 10.5. die rückgabefähigen Lastschriften anfordere müßten doch alle bis zum 2.1. angezeigt werden.
Ist dies so richtig und wenn ja,warum zeigt SM dann nur 6 Wochen retour?
:roll:
Gruß von kragenbär