online Banking mit P Konto

MAMAMIA

Betreff:

online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 15:50 Uhr  ·  #94061
guten Tag, ich bin die Ruth, neu hier und habe ein Problem.

Ich hoffe, ich bin an der richtigen Stelle.

Also: unser gemeinsames Konto wurde Anfang August gepfändet, da ich Schulden habe, Quelle, die Anwälte WPK haben das Konto mit Pfändung belegt. Mein Mann ist nicht davon betroffen. Jetzt wurde das bisherige gemeinsame Konto auf mich als P Konto umgestellt. Ehemann hat eigenes Konto eröffnet. Seine Rente geht jetzt auf das neue Konto. Ich bekomme ab Febr. 014 Rente.

ich mache online Banking , seit Jahren, mit dem ehemaligen gemeinsamen Konto, auch als P Konto wurde es erlaubt. Aber: ich / wir möchte mit dem neuen Konto des Ehemannes auch Online Banking machen.

Banker sagte:: kein Problem, da nehmen wir das neue Konto einfach dazu, und Sie können mit dem selben Zugang bei beiden Konten online machen.

Aber Banker meldet sich nicht mehr, hab ihm schon Mail geschrieben, und telefoniert. Er meinte, das gehe flott, denkste!!

Eine andere Bankerin sagte mir, dass ich erst Online an das neue Konto komme, wenn Pfändung vom alten weg ist.

Ich verhandle im Moment mit Gläubiger Anwälten, wegen Vergleich, habe bis Anfang Oktober Zeit.

Weiss jemand von euch, ob das mit online Banking mit beiden Konten geht?

Ich sage mal herzlichen Dank.

Liebe Grüsse

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 18:15 Uhr  ·  #94067
Hallo!
Ja, Onlinebanking ist mit P-Konten grundsätzlich möglich.
Aber normalerweise bedarf es dafür einer schriftlichen Vereinbarung. Dass man ein Konto auf Zuruf mit rein nimmt kenne ich nicht, zumindest nicht, wenn es in einem bisher nicht freigeschalteten Personensatz hängt.

MAMAMIA

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 20:11 Uhr  ·  #94073
danke für Deine Antwort, ich fragte Banker, ob mein Mann was unterschreiben soll, er meinte, nein, das gehe so, er nehme einfach das neue Konto dazu, so dass ich mit beiden Konten online machen kann.

Ich habe das Gefühl, Banker wissen selber nicht, ob das geht, am meisten ärgert mich, dass er keine Antwort gibt. Auf meinem Konto ist noch Pfändung drauf, aber das Konto geht online, nur das neue nicht.

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 20:23 Uhr  ·  #94074
Was der Banker gesagt hat würde zutreffen, wenn das neue Konto auf dich oder den Eheleutesatz lauten würde. Denn dein Einzelsatz und der Eheleutesatz sind vermutlich für dich freigeschaltet, das heißt, neue Konten können bei bestehender Globalfreischaltung ohne neue Vereinbarung hinzugefügt werden - meist passiert das sogar automatisch.

Da es aber seins ist ist es ein eigener Personensatz. Und den darf er mitsamt Konten für dich nur freischalten, wenn du als Teilnehmerin und er als Kontoinhaber dem schriftlich zustimmen.
Die Materie ist auch für Banker nicht immer ganz einfach.
Bitte einfach die Bank um eine Teilnahmevereinbarung auf dich als Teilnehmerin und deinen Mann als Kontoinhaber lautend für das erwähnte P-Konto. Dann sollten die eine Vereinbarung zuschicken, die ihr unterschrieben zurück schickt.
So zumindest kenne ich das.

Zur Erklärung: Ein Personensatz ist ein Ordnungsmerkmal für natürliche und juristische Personen zur Speicherung personenbezogener Daten und Verknüpfung mit Konten bei der Bank. Ein Ehepaar hat bei einer Bank 3 Personensätze, nämlich ihren, seinen und den Eheleuteverbund.
Im Onlinebanking muss mindestens pro Personensatz eine Teilnahmevereinbarung unterschrieben werden, bei manchen Banken sogar pro Konto.

MAMAMIA

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 20:44 Uhr  ·  #94075
Danke,
Also: wir hatten bis Ende Juli ein sogenanntes ,, ODER " Konto, leider. Als am 1.8. Pfändung kam, war Konto gesperrt, obwohl Ehemann nicht betroffen war, ich selber habe kein Einkommen. Konto lief mit online-Banking. Wir sind bei der Sparkasse. Ich beantragte , dass das bisherige Konto auf mich als P Konto umgestellt werden soll, genehmigt, auch das online Banking ging. Ehemann eröffnete für sich neues Konto, damit seine Rente gesichert ist. Ich bekam Vollmacht über das neue Konto, und eine Bankkarte. Jetzt wollte ich , dass auch das neue Konto an online Banking angeschlossen wird. Bankerin sagte, sie habe das notiert, sie werde es in die Wege leiten, wenn das mit neuem Konto erledigt ist. Ich war vor 2 Tagen auf Bank, Banker meinte, nee, das klappt, er erledigt das, ich könne dann mit dem gleichen Zugang wie mit P Konto ins neue Konto gehen. Ehemann müsse nix unterschreiben. Leider stellt er sich jetzt ,, tot", warum auch immer. Man könnte ja mal sagen, es geht , oder es geht nicht, oder das und das müssen Sie noch machen, neee.

Er sagt, wenn ich ihm Mail schreibe, ,,verwire " es ihn.

MAMAMIA

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 20:47 Uhr  ·  #94076
evtl blicke ich auch nicht durch, beschäftige mich erst seit ca 4 Jahren mit PC, vorher nie. Bin fast 65 Jahre, da lernt man nicht mehr so schnell, sorry.

Raimund Sichmann

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Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 21:06 Uhr  ·  #94078
ohne die Verträge zu kennen, ist das etwas schwierig für uns. Es gibt Banken, die haben die Onlinefreischaltung direkt in den Vereinbarungen geregelt und Bevollmächtigte können quasi selbst bestimmen, ob und womit sie Onlinebanking machen wollen.
Dann gibt es durchaus Banken, die das enger sehen und bei denen muss alles immer vom Kontoinhaber unterschrieben werden, etc.

Es kann aber auch einen einfacheren Grund für die Verzögerung geben: Urlaub, einfach viel Arbeit, Krankheit, wer weiß...

Gruß
Raimund

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 21:09 Uhr  ·  #94079
Mamamia, bei der Sparkasse trifft auf jeden Fall zu, was ich schrieb. Der Berater kann dir das Konto deines Mannes nicht freischalten, ohne etwas im System zu erfassen. Und das darf er nicht ohne Teilnahmevereinbarung.
Bitte gehe in die nächstgelegene Geschäftsstelle und formuliere es wie von mir geschrieben und bitte um sofortige Erfassung im System.

Nochmal der Text "Bitte einfach die Bank um eine Teilnahmevereinbarung auf dich als Teilnehmerin und deinen Mann als Kontoinhaber lautend für das erwähnte P-Konto."

Da es eine Sparkasse ist, kann das ganze auf euren Wunsch hin global oder individuell erfolgen. Global heißt alle derzeitigen und zukünftigen Konten, individuell heißt nur explizit genannte derzeit bestehende Konten.

Am besten nimmst du deinen Mann gleich mit und beide einen Ausweis.
Danach läuft das, garantiert!

MAMAMIA

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 21:42 Uhr  ·  #94087
vielen herzlchen Dank, habe es aufgeschrieben, werde gleich am Montag bei Sparkasse aufkreuzen

Mein Mann hat unsere Wohnung über Sparkasse finanziert, ich glaube, er braucht keinen Ausweis, wir sind schon lange dort Kunde

ich bin übrigens nicht im Grundbuch

Aber ich werde hingehen, mal sehen, was er meint( ist Filial-Leiter)

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 22:03 Uhr  ·  #94089
Filialleiter geben sich mit Onlinebanking Technik meist nicht ab, er soll die Azubine im 2. Lehrjahr dazu nehmen :)

Maxl

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 13.09.2013 - 22:27 Uhr  ·  #94095
Zitat geschrieben von MAMAMIA
ich mache online Banking , seit Jahren, mit dem ehemaligen gemeinsamen Konto, auch als P Konto wurde es erlaubt.
Aber: ich / wir möchte mit dem neuen Konto des Ehemannes auch Online Banking machen.

Banker sagte:: kein Problem, da nehmen wir das neue Konto einfach dazu, und Sie können mit dem selben Zugang bei beiden Konten online machen.


Hallo Ruth,
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber warum muß es denn derselbe Zugang für beide Konten sein ?

Dein Mann hätte doch bei der Sparkasse oder woanders ein neues Konto eröffnen können,
bekommt dafür die neuen Zugangdaten und Ihr könnt damit - unabhängig von Deinem P-Konto - ebenfalls online zugreifen.

Meinst Du mit Online-Banking den Zugang über Internet oder benutzt Du eine Banking-Software ?

Gruß
Maxl

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 14.09.2013 - 01:14 Uhr  ·  #94101
Maxl, sie meint, dass sie in ihrer Teilnahmevereinbarung (Anmeldename und PIN) auch das auf ihn neu eröffnete Konto angezeigt bekommt und benutzen kann.
Und nein, dafür bekommt man keine neuen Zugangsdaten, weil auf beide Ehepartner bereits eine Teilnahmevereinbarung existiert.
Und ob Webbanking oder Software ist bei Sparkassen egal. Es sind immer die selben Verträge und Zugangsdaten.
Ist schon alles richtig so. Bei eintrudelnden Pfändungen ist es ganz üblich, dass man Eheleutekonten in zwei Einzelkonten aufteilt, damit die Zuordnung korrekt ist. Man muss dann aber immer auch an das Onlinebanking denken, sonst klappts online nicht. Hat der Berater einfach noch nicht erledigt.
Bring sie bitte nicht durcheinander mit neuen Fragen.

Maxl

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 14.09.2013 - 02:25 Uhr  ·  #94102
Also gut, sorry. Dann Ruth, bitte weiter unten weiterlesen ...



Aber damit auch ich's kapiere :
Zitat geschrieben von onlbanker
Maxl, sie meint, dass sie in ihrer Teilnahmevereinbarung (Anmeldename und PIN) auch das auf ihn neu eröffnete Konto angezeigt bekommt und benutzen kann.

Das hatte ich schon verstanden. Und mich gewundert.
Denn wenn man den Ehemann aus dem Gemeinschaftskonto herausnimmt,
warum sollte die Ehefrau dann doch wieder Zugriff auf das neue (sein !) Konto haben ?
Zitat geschrieben von onlbanker
Und nein, dafür bekommt man keine neuen Zugangsdaten, weil auf beide Ehepartner bereits eine bereits eine Teilnahmevereinbarung existiert.

Das hieße ja, ein Ehepartner könnte bei der Sparkasse kein eigenständiges Konto (ohne Zugriff durch den anderen)
zusätzlich zum Gemeinschaftskonto oder einzeln eröffnen ?
Zitat geschrieben von onlbanker
Bei eintrudelnden Pfändungen ist es ganz üblich, dass man Eheleutekonten in zwei Einzelkonten aufteilt, damit die Zuordnung korrekt ist.

Eben, dachte ich mir auch.
Wenn man dann aber doch wieder Zugriff auf das Partnerkonto gewährt (s.o.),
dann könnte ein Gläubiger doch auch dieses Konto wieder als verfügbares Vermögen pfänden ?
Zitat geschrieben von onlbanker
Bring sie bitte nicht durcheinander mit neuen Fragen.

OK - ich wende mich also nur vertrauensvoll an Dich und bitte um Erhellung.
Nebenbei : Was wäre denn, wenn der Ehemann aus dem Gemeinschaftskonto "aussteigt" und anderweitig ein neues Konto eröffnet ?

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 14.09.2013 - 02:55 Uhr  ·  #94103
Zitat geschrieben von Maxl
Das hatte ich schon verstanden. Und mich gewundert.
Denn wenn man den Ehemann aus dem Gemeinschaftskonto herausnimmt,
warum sollte die Ehefrau dann doch wieder Zugriff auf das neue (sein !) Konto haben ?

Man kann eine Person nicht aus einem Konto "rausnehmen". Ein Konto lautet entweder auf ihn, sie oder beide. Wenn sich daran etwas ändert muss das Konto umgeschrieben werden. OK, kommt am Ende auf das Selbe raus aber es hilft beim Verständnis um den Begriff Personensatz.
Warum sie Zugriff haben will? Na, weil ihr eigenes Konto aufgrund der Pfändung etwas sagen wir mal "sperrig" geworden ist. Außerdem machen sie die Kontentrennung ja nicht, weil die Partnerschaft sich auflöst sondern weil die Pfändung sie mehr oder weniger dazu zwingt (Pfändungsschuldner ungleich Kontoinhaber).
Wenn eine Pfändung unmittelbar bedient werden kann braucht man keinen Heckmeck veranstalten. Da sich das in diesem Fall aber etwas hinziehen wird und er damit nichts zu tun hat wurde das getrennt, damit Schuldner wieder gleich Kontoinhaber ist.

Zitat geschrieben von Maxl
Das hieße ja, ein Ehepartner könnte bei der Sparkasse kein eigenständiges Konto (ohne Zugriff durch den anderen)
zusätzlich zum Gemeinschaftskonto oder einzeln eröffnen ?

Konto und Onlinebanking hat miteinander nichts zu tun. Mein Satz dazu besagte lediglich, dass man pro Person normalerweise nur EIN Onlinebanking bekommt. Egal, welche Konten darin freigeschaltet werden. Das heißt für diesen Fall, wo beide bereits Teilnehmer sind, dass nichts an der Teilnehmereigenschaft geändert werden braucht sondern nur an den freigeschalteten Konten. Und zwar muss bei beiden das ehemalige Eheleutekonto nun lautend auf sie allein freigeschaltet werden und zum anderen das neu eröffnete Konto auf ihn lautend für sie und ihn freigeschaltet werden.

Zitat geschrieben von Maxl
Eben, dachte ich mir auch.
Wenn man dann aber doch wieder Zugriff auf das Partnerkonto gewährt (s.o.),
dann könnte ein Gläubiger doch auch dieses Konto wieder als verfügbares Vermögen pfänden ?

Nein, um Gottes Willen. Gepfändet wird immer gegen den wirtschaftlichen Eigentümer. Niemals gegen Verfügungsbevollmächtigte.
Das hat miteinander überhaupt nichts zu tun!

Zitat geschrieben von Maxl
OK - ich wende mich also nur vertrauensvoll an Dich und bitte um Erhellung.

Gern.

Zitat geschrieben von Maxl
Nebenbei : Was wäre denn, wenn der Ehemann aus dem Gemeinschaftskonto "aussteigt" und anderweitig ein neues Konto eröffnet ?

Er bleibt ja unberührt. Pfändungen laufen ja gegen sie, nicht gegen ihn. Daher wurde ja für ihn ein neues Konto eröffnet, damit Pfändungsschuldner und Kontoinhaber nun allein sie ist.
Bisher war Pfändungsschuldner sie und Kontoinhaber beide. Passt ja nicht, hat ihn ja unberechtigt quasi mit rein gezogen.

Maxl

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 15.09.2013 - 01:24 Uhr  ·  #94129
Danke onlbanker für Deine Mühe.

Zitat geschrieben von onlbanker
Gepfändet wird immer gegen den wirtschaftlichen Eigentümer. Niemals gegen Verfügungsbevollmächtigte.

Das hätte ich so nicht vermutet.
Dann könnte ja ein "armer" Schuldner mit leerem P-Konto gleichzeitig in den Genuß weiterer "voller" Konten kommen ...
Daß offenbar auch andere da stutzen, erzählte Ruth schon am Anfang :
Zitat geschrieben von MAMAMIA
Eine andere Bankerin sagte mir, dass ich erst Online an das neue Konto komme, wenn Pfändung vom alten weg ist.


Zitat geschrieben von onlbanker
Und nein, dafür bekommt man keine neuen Zugangsdaten, weil auf beide Ehepartner bereits eine bereits eine Teilnahmevereinbarung existiert.

Ich hatte nach der Kontentrennung separate Konten = separate Zugangsdaten assoziert.
Und wollte Ruth ursprünglich sagen : Eigentlich ist es für sie doch gleichgültig, ob sie im Online-Banking (Web oder Software)
Zugriff auf die Konten mit gleichen oder verschiedenen Zugangsdaten hätte (wenn ihr Mann ihr seine Daten nennt, d.h. bei Banking immer daneben sitzt 😉 )

Da die Bank ja Probleme gerade mit dieser "Ehepartner-Getrenntkonten-Onlinezugangsschaltung" zu haben scheint,
wäre evtl. ein "echter Splitt" eine letzte Möglichkeit 😉

Aber Du sagst ja, daß es machbar ist - also mal sehen, ob das auch der Filialleiter schafft ...

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 15.09.2013 - 07:53 Uhr  ·  #94130
Zitat geschrieben von Maxl
Das hätte ich so nicht vermutet.

Na hör mal? Wie soll es denn anders sein? Wenn ich Verfügungsberechtigt zum Konto eines Millionärs bin, weil ich freiberuflicher Anlageberater bin und es kommt eine Pfändung wegen nicht bezahlter Steuern.
Das würde ja bedeuten, dass mein Kunde - der Millionär - meine Steuern bezahlen müsste.
Nein, nein, das ist ganz klar geregelt.
Aus diesem Grund hat es ja vor etlicher Zeit auch für Haus- und Wohnungsverwalter diese Regelung gegeben, dass die Konten der Kunden nicht mehr auf die Verwalter lauten sollen (alte Treuhand-Regelung) sondern auf die Eigentümergemeinschaften selbst.
Damit eben genau im Falle einer Insolvenz das wirtschaftliche Eigentum der Haus- und Wohnungseigentümer auch im Zweifel nicht dem Verwalter zugerechnet werden kann.
Nochmal in aller Deutlichkeit: Es kommt auf das wirtschaftliche Eigentum an. Und das drückt sich in der Eigenschaft "Kontoinhaber" aus. Man muss bei Kontoeröffnung extra bestätigen, dass man wirtschaftlicher Eigentümer ist.
Wer dazu verfügungsbevollmächtigt ist spielt überhaupt keine Rolle.

Zitat geschrieben von Maxl
Dann könnte ja ein "armer" Schuldner mit leerem P-Konto gleichzeitig in den Genuß weiterer "voller" Konten kommen ...

Nein, in den Genuss kommt er nicht, weil es ja - wenn er nur Onlinebanking zu den Konten hat - nicht seine Konten sind. Und damit ist es ja nicht sein Geld. Daran ändert aber weder eine Pfändung noch ein P-Konto etwas.

Zitat geschrieben von Maxl
Daß offenbar auch andere da stutzen, erzählte Ruth schon am Anfang :
Zitat geschrieben von MAMAMIA
Eine andere Bankerin sagte mir, dass ich erst Online an das neue Konto komme, wenn Pfändung vom alten weg ist.

Es obliegt natürlich der Bank, einen Onlinebanking Zugriff in besonderen Fällen zu verweigern. Bei bankseitigen Kontokündigungen ist das z.B. die Regel, auch wenn das Konto und die Schuld gegenüber der Bank noch lange darüber hinaus besteht bis es vollständig abgeschrieben ist.
Ich glaube aber eher, dass die Auskunft falsch war oder es noch andere hier nicht bekannte Gründe für diese Aussage gibt.
Ohne der TE zu nahe zu treten aber Pfändungen sind häufig eine Stufe in einer längerfristigen Entwicklung und keine "Ausrutscher".
Lass uns das nicht vertiefen, Maxl.

Zitat geschrieben von Maxl
Ich hatte nach der Kontentrennung separate Konten = separate Zugangsdaten assoziert.
Und wollte Ruth ursprünglich sagen : Eigentlich ist es für sie doch gleichgültig, ob sie im Online-Banking (Web oder Software)
Zugriff auf die Konten mit gleichen oder verschiedenen Zugangsdaten hätte (wenn ihr Mann ihr seine Daten nennt, d.h. bei Banking immer daneben sitzt 😉 )

Technisch machbar. Formell nicht gut, weil Zugangsdaten zum Onlinebanking auch unterhalb von Ehepartnern nicht weitergegeben werden dürfen. Es ist ja niemandem geholfen, wenn jetzt unsaubere Konstrukte aufgebaut werden, die im Falle eines Schadens auch noch dazu führen, dass die Kundin aufgrund grober Fahrlässigkeit auf dem Schaden sitzen bleibt. Glaube nicht, dass das gerade in dieser Situation sinnvoll ist.

Zitat geschrieben von Maxl
Da die Bank ja Probleme gerade mit dieser "Ehepartner-Getrenntkonten-Onlinezugangsschaltung" zu haben scheint,
wäre evtl. ein "echter Splitt" eine letzte Möglichkeit 😉

Die Bank hat damit keine Probleme. Es ist nur so, dass Onlinebanking an sich schon keine einfache Materie ist. Wenn dann noch eine Pfändung und Kontentrennung dazu kommen sind wir im nicht alltäglichen Standard Bereich.
Und es gibt in diesem Zusammenhang keinen echten oder unechten Split. Ein Konto lautet entweder auf beide, ihn oder sie, fertig.
Und Onlinebanking bekommt immer die handelnde Person die wiederum die Zugangsdaten an niemanden weitergeben darf, auch fertig :)

Zitat geschrieben von Maxl
Aber Du sagst ja, daß es machbar ist - also mal sehen, ob das auch der Filialleiter schafft ...

Er wird zur Not in der Zentrale anrufen und dann alles nötige im System erfassen.

Maxl

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 16.09.2013 - 17:12 Uhr  ·  #94154
Ok, nochmal danke.

Zitat geschrieben von Maxl
... wäre evtl. ein "echter Splitt" eine letzte Möglichkeit 😉
Ich wollte es nicht so direkt sagen oder gar empfehlen, deshalb auch der Smiley dazu.
Gemeint war "echter Splitt" = Institutstrennung für ihn.

Wenn Ruth uns auf dem Laufenden hält, werden wir sehen, wie's ausgeht.

MAMAMIA

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 16.09.2013 - 22:51 Uhr  ·  #94167
Guten Abend, vielen dank für eure Hilfe.

Also: ich habe allein Zugang zum Online-Banking, Ehemann überlässt das mir, er mag PC nicht. Soll es geben, solche Leutchen, :D

Als wir damals das Gemeinschaftskonto einrichteten, hat Ehemann unterschrieben, dass ich Zugang zu online Banking haben soll. Hat auch prima geklappt, ich erledigte sämtliche Bankgeschäfte online.

Bis leider die Kontopfändung kam und das sogenannte ,, ODER" Konto lahm legte. Ehemann ,, stieg" aus dem Konto aus und eröffnete ein neues Konto . Auch bei Sparkasse. Ich beantragte, das ,, alte" Konto auf meinen Namen als P Konto umzustellen, da ich ja Schuldnerin bin.

Ich fragte am Schalter, ob ich mit dem alten Konto auch wieder Online Banking machen könne.

Die Bankerin sagte ja, aber erst, wenn das Konto ausgekehrt und auf mich als P Konto umgeschrieben sei. Ich fragte Bankerin, ob man das Online Banking auch auf das neue Konto meines Mannes ausweiten könne, sie meinte ja, Sie werde alles soweit richten, wenn dann Online banking für altes konto wieder geht, brauche sie nur einen Tastendruck, dann könne ich mit gleichem Zugang auf beide Konten zugreifen. Leider ist sie dann in ,, Urlaub" und keiner weiss angeblich Bescheid.

Okay, Ende August wurde das alte Konto ausgekehrt und als P Konto auf mich umgestellt.!

Anfang September fragte ich in der Bank nochmal nach, was jetzt mit Online Banking sei, Filial-Leiter meinte, ja, das müsste jetzt gehen.

Ha, war aber nicht soo! Nach etlichen Diskussionen und einer energischen Mail meinerseits kam plötzlich Antwort:
Das Konto sei jetzt ganz umgestellt, und Online Banking müsste gehen.

Hurra, war auch so!

Jetzt warte ich nur noch darauf, dass die Banker das endlich hinkriegen, damit ich auch auf neuem Konto Online Banking machen kann.

Ich nehme an, wenn ,, Urlauberin" wieder da ist klappt es.

Ob die nur eine einzige Person haben, die das erledigen kann?

Banker hat sich nicht mehr gemeldet. Morgen fahre ich zur Bank, muss Auszüge ziehen, da frage ich mal nach!

Ich werde weiter berichten.
Liebe Grüsse , Ruth :)

onlbanker

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 17.09.2013 - 06:52 Uhr  ·  #94173
Zitat geschrieben von MAMAMIA
Ob die nur eine einzige Person haben, die das erledigen kann?

Nein, sicher nicht.
Aber Pfändungen und Kontoumschreibungen sind keine Situationen wo sich andere Berater im Vertretungsfall gern einmischen. Denn wie gut alle Technik auch sein mag, den individuellen Fall kennt halt nur der Stammberater. Und wenn es kein Notfall ist will da kein anderer etwas zu deinen Ungunsten versehentlich falsch machen.

MAMAMIA

Betreff:

Re: online Banking mit P Konto

 ·  Gepostet: 17.09.2013 - 12:09 Uhr  ·  #94188
Hurra, es hat geklappt: ich kam in Bank an Schalter, fragte, ob es was neues gibt, wegen Online Banking.

Bankerin telefonierte kurz, dann meinte sie: wir können den Vertrag fertig machen, dann haben Sie heute noch Online Banking. :D

Ich musste unterschreiben, und dann Vertrag nach Hause mitnehmen, damit Ehemann auch unterschreiben konnte. Danach brachte ich Vertrag wieder auf Bank. Jetzt, etwa 2 Stunden später: Halleluja, es klappt, ich komme mit 1 Zugang ans Konto.
Ich brauche nur Zugang von meinem Konto, dann erscheint das andere Konto auf Bildschirm!

Hat sich gelohnt, dass ich so stur war!

Euch danke ich vielmals für Eure Hilfe, ihr habt mir gute Tipps gegeben, Bankerin staunte, was ich alles weiss.

Vielen, vielen lieben Dank :D :D