Zitat geschrieben von subsembly
...sofern man vorher nicht den "Bestand rückgabefähiger SEPA-Lastschriften" abrufen muss. Zumindest beim Abruf der Umsätze über CAMT hätte ich ja alle Informationen vorliegen.
Hmmmm. Wenn Du den nicht abrufst, woher willst Du dann wissen, welche LA Du zurückgeben kannst und welche nicht? Eigene Listen führen, welche Buchungstexte rückgabefähig sind ("normale" LA) und welche nicht (Gebühren der Bank, Spesen der Bank, EC-Zahlungen ect. pp.)? Weiterhin haben Banken noch Sonderfälle. Mir ist eine Bank bekannt, bei der man generell nur Lastschriften < 5000 EUR zurückgeben kann. "Für höhere Beträge wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.". Wenn man also den Bestand nicht abrufen würde vorher, käme es zwangsweise zu Rückgabeversuchen, die dann mit Fehler abgelehnt werden, fürchte ich.