DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

NiceIce

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DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 23.03.2014 - 19:26 Uhr  ·  #104695
Hallo,

wir haben ein Gemeinschaftskonto bei der DKB. Daraus resultiert, dass meine Frau und ich zwei verschiedene Anmeldenamen und die entsprechend zugeordneten TAN-Listen haben.
Wie kann ich es erreichen, dass das Konto in Banking 4W von uns beiden gepflegt werden kann, wir aber trotzdem unsere jeweiligen TAN-Listen benutzen können?

DBuessen

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Re: DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 24.03.2014 - 09:58 Uhr  ·  #104710
Zitat geschrieben von NiceIce

Hallo,

wir haben ein Gemeinschaftskonto bei der DKB. Daraus resultiert, dass meine Frau und ich zwei verschiedene Anmeldenamen und die entsprechend zugeordneten TAN-Listen haben.
Wie kann ich es erreichen, dass das Konto in Banking 4W von uns beiden gepflegt werden kann, wir aber trotzdem unsere jeweiligen TAN-Listen benutzen können?


Moin Nicelce,
herzlich willkommen im Forum! :-)

Gehe mal davon aus, dass die Kontoeinrichtung zur DKB geklappt hat. Wenn das Konto auf den Namen des Ehemanns mit PIN etc. bereits eingerichtet wurde, dann besteht die Möglichkeit, einen weiteren Bankzugang (mit Daten der Ehefrau) einzurichten.

Damit es keine Verwechslung gibt, sollte dem Bankzugang möglichst ein aussagekräftiger Name gegeben werden.

msa

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Re: DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 24.03.2014 - 10:58 Uhr  ·  #104712
Noch ein Tip: In den Einstellungen des Kontos kann/muss gewählt werden, mit welchem Bankzugang der Verbindungsaufbau getätigt wird. Und zwar getrennt für Abruf und Senden. Hier ist auch noch ein Haken zu setzen, welcher bewirkt, dass vor jedem Verbindungsaufbau ein Popup hochkommt, in dem gefragt wird, mit welcher Bankverbindung der folgende Dialog geführt wird. Hier könnte man einstellen, dass der Abruf immer mit einer fest eingestellten Bankverbindung gemacht wird (keine extra Frage) und beim Senden von Aufträgen immer gefragt wird, ob die Kennung MANN oder FRAU (und damit die jeweilige TAN-Liste) genutzt werden soll.

NiceIce

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Re: DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 24.03.2014 - 19:56 Uhr  ·  #104741
Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich habe jetzt den Zugang meiner Frau hinzugefügt und es funktioniert auch soweit alles.
Nur wird in der Dropdown-Liste der Zugänge der Zugang meiner Frau doppelt aufgelistet, einmal davon mit ">>" davor.

msa

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Re: DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 24.03.2014 - 21:10 Uhr  ·  #104742
Die DKB ist hier ein Sonderfall. Die DKB-VISA ist nicht über HBCI abrufbar sondern nur über's WEB. Weil aber so viele Kunden DKB-VISAs haben, hat der Programmhersteller - freundlich wie er ist - speziell dafür ein Modul implementiert, das sich im Webserver der DKB einloggt und mit einem Screen-Dialog die VISA-Karte abruft. Beim Anlegen einer DKB-Bankverbindung mit PIN/TAN wird automatisch eine weitere Bankverbindung mit >> voraus angelegt - das ist die für den Screen-Dialog zuständige. Sie wird nur für den Abruf der VISA-Karte/n benutzt und kann sonst ignoriert werden.

Lennart

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Re: DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 16.05.2017 - 19:35 Uhr  ·  #132904
Hallo zusammen,
meine Lebenspartnerin und ich überlegen uns auch ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Da wir schon länger zusammen wohnen und alles gemeinsam bezahlen Miete, Rechnungen, Lebensunterhalt usw. denken wir, dass es mit einem Gemeinschaftskonto viel praktischer wäre. Ich habe mich von vorab auf dieser Seite [LINK ENTFERNT] super über das Thema Gemeinschaftskonto und Anbieter informiert. Was ich allerdings nicht erfahren konnte, ist Folgendes (daher auch meine Frage hier): Können wir als unverheiratetes Paar so ein Gemeinschaftskonto eröffnen?? Ich hoffe, dass sich jemand von euch damit auskennt. Danke.
Viele Grüße!

docw

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Re: DKB Gemeinschaftskonto wie handhaben?

 ·  Gepostet: 16.05.2017 - 19:45 Uhr  ·  #132907
Gemeinschaftskonten hängen nicht an dem Familienstatus (verheiratet oder nicht) sondern sind grundsätzlich Konten, auf denen mehrer Personen Kontoinhaber / Verfügungsberechtigter / Gläubiger sind. Die genaue Wortwahl findet man schnell bei Wikipedia :-)
Diese Konten gibt es als UND oder ODER Konten, was die Verfügungsberechtigung angeht. Haftungstechnisch wird es darauf hinauslaufen, daß jeder Kontoinhaber dem Kreditinstitut gegenüber voll haftet.