BZÜ-Überweisungen

The X

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BZÜ-Überweisungen

 ·  Gepostet: 16.01.2005 - 20:39 Uhr  ·  #10723
Hallo zusammen!

Ich bin gerade von eFIX auf eFIN umgestiegen und hab' ein erstes Problem: Bei eFIN scheint es bei BZÜ-Überweisungen nicht möglich zu sein, einen zweiten Verwendungszweck einzufügen. Bei eFIX ging dies problemlos. Gibt es dafür irgendwo eine Schaltfläche, die ich übersehen hab', oder muss ich BZÜs jetzt etwa wieder zur Bank bringen? :)

Captain FRAG

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Re: BZÜ-Überweisungen

 ·  Gepostet: 16.01.2005 - 21:22 Uhr  ·  #10725
Hallo The X!

Schön, das eFin nur noch eine Zeile anzeigt, denn es ist ein Merkmal der BZÜ Überweisungen, nur eine 13-stellige, rein numerische Verwendungszweckzeile zu haben. Sollte eFix vorher mehr ermöglich haben, war das falsch.
Die BZÜ´s dienen ja der vollautomatischen Zuordnung beim Empfänger, dazu bekommen sie einen besonderen Textschlüssel, anhand der Empfänger die ÜW als BZÜ erkennen kann und eben diesen 13-stelligen VWZ, der durch Prüfziffer gegen Zahlendreher gesichert ist.
Wenn du eine BZÜ verwenden sollst, will der Empfänger gar nicht mehr haben, alles andere würde seine automatisierte Nachverarbeitung stören.

The X

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Re: BZÜ-Überweisungen

 ·  Gepostet: 17.01.2005 - 11:10 Uhr  ·  #10728
Hallo!

Erstmal sorry für das falsche Topic - da ist mir ein Tippfehler entgangen.

Was die Überweisung angeht: Das ist richtig, allerdings habe ich eine BZÜ-Überweisung zu tätigen, die eine zusätzliche Zeile hat. Es geht um eine Abonnement-Rechnung, der ein vorgefertigter BZÜ-Träger beiliegt. Ich nehme an, die zweite Zeile gibt noch einmal den Bezugszeitraum o.ä. an.


Grüße,
David

Captain FRAG

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Re: BZÜ-Überweisungen

 ·  Gepostet: 17.01.2005 - 11:26 Uhr  ·  #10730
Dann düfte es sich bei deinem Zahlungsbeleg nicht um einen BZÜ-Vordruck handeln.

-> http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/bzue_zahlschein.html

Steht unten Rechts im Kästchen für den Textschlüssel eine 17?

Wenn ja, ist der Beleg an sich schon falsch, wenn nein ist es keine BZÜ.

Wenn du Wert auf die Übermittlung der 2. VWZ-Zeile legst, überweis den Betrag einfach als normale Überweisung.