Zahlungspflicht bei eRechnungen mit fehlgeschlagener VoP? Umgang damit?

a.borque

Betreff:

Zahlungspflicht bei eRechnungen mit fehlgeschlagener VoP? Umgang damit?

 ·  Gepostet: Heute um 13:34 Uhr  ·  #186446
Hallo!

Immer wieder erhalte ich PDF-Rechnungen per Mail, bei denen die VoP eine fehlende Übereinstimmung zwischen IBAN und Empfängernamen meldet.
Meistens sind das Betriebe, bei denen das Konto nicht auf den Namen des Geschäftes, sondern auf den Inhaber läuft.
Wenn ich die Kontodaten schon erfolgreich genutzt habe, ignoriere ich das meistens.
Aber wenn ich erstmals eine Rechnung bekomme, oder der Hinweis "Achtung, neue Bankdaten" draufsteht, kommen mir Zweifel
angesichts der immer wieder auftretenden Berichte über manipulierte Rechnungen.

Wie ist der korrekte Umgang? Besteht da eine Zahlungspflicht bis zur Klärung? Gibt es sinnvolle Wege zur Klärung?
Meine Nachfragen laufen häufig ins Leere bzw. stoßen auf Unverständnis. VoP wird von den meisten wohl als lästig ignoriert.

Danke und Grüße
a.borque

infoman

Betreff:

Re: Zahlungspflicht bei eRechnungen mit fehlgeschlagener VoP? Umgang damit?

 ·  Gepostet: Heute um 14:47 Uhr  ·  #186447
Viele kleine Betriebe führen das Konto auf den Inhaber statt auf den Firmennamen.
Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag ist das rechtlich sogar zwingend – der Kontoinhaber muss der Vor- und Zuname sein.

Die Zahlungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig von VoP o.ä. - das ganz muss sich erst noch einspielen.
Wie hast du es vor VoP gemacht? korrekt das genommen was auf der Rechnung steht.
die grundsätzliche Plausibilitätsprüfung musst du einfach selbst durchführen.

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Viele "Partner" (egal ob B2B oder B2C) wissen bisher auch nicht, was eine Echtzeitüberweisung usw. ist oder wie viele Versicherung kennst du, die das nutzen?