Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

aaalexxx

Betreff:

Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 08:53 Uhr  ·  #18274
Hallo!

Wir haben in der Firma ein kleines Problem: Die Buchhalterin wird die kommenden Wochen nicht da sein. In dieser Zeit soll das Sekretariat die Kontostände und -bewegungen abrufen. Allerdings sollen die Sekretärinnen - auch, weil sie relativ neu in der Firma sind - keine Zahlungen tätigen dürfen oder eigentlich auch sonst nichts, was über die genannte Abfrage hinausgeht.

Bis jetzt habe ich leider keine Möglichkeit gefunden, dem Benutzer nur bestimmte Rechte zuzuweisen. Ich hoffe stark, ich habe etwas übersehen? Das ging doch schon bei ZVLight..?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Grüße
Aleks.

Nemo

Betreff:

Re: Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 09:02 Uhr  ·  #18277
Es gibt in der VRNWS keine Möglichkeit, die Auftragsarten eines Users zu begrenzen.

Andreas Drott

Betreff:

Re: Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 09:14 Uhr  ·  #18281
Hm, wenn die Überweisungen in dieser Zeit nicht online getätigt werden, kann Deine Bank vielleicht den Zugang auf "Abfrage" für die Zeit beschränken.

Genaugenommen bräuchten aber die Sekretärinen eigene Zugangsdaten.

Gruß

Andy

Raimund Sichmann

Betreff:

Re: Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 10:14 Uhr  ·  #18286
für solche Probleme wäre Proficash auch einfach besser geeignet. Trotzdem hat Andreas Recht: Der Inhaber der Zugangsdaten (PIN/Chipkarte) darf diese ja nicht einfach weitergeben. Wenn das also öfters vorkommt, dann sollte mit der Bank eine Vollmacht zum Abholen der Auskünfte vereinbart werden.

Gruß
Raimund

Uggh

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Re: Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 11:03 Uhr  ·  #18292
Selbst wenn es eine solche Funktion gäbe, würde die keine wirkliche Sicherheit bieten. Die Sicherheit liegt im Sicherheitsmedium und den dort hinterlegten Rechten. Wenn Du die Chipkarte, Diskette oder Pin/Tan-Bögen weitergibst, gibst Du auch die Rechte weiter. Niemand kann die Sekretärinnen, Sekretäre oder wen auch immer daran hindern, von der Diskette eine Kopie mit zu nehmen und in einem eigenen Homebanking-Programm unter einem voll berechtigten Benutzer anzulegen.
Um echte Sicherheit zu haben, brauchst Du eigenen Kennungen und Sicherheitsmedien für Benutzer mit geringeren Rechten.

Captain FRAG

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Re: Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 11:27 Uhr  ·  #18293
Viel einfacher:
PIN/TAN und Internet-Banking aufrufen. Manche Programme haben sogar dafür nen Button.

Die Zugriffsrechte müssen vom Medium stammen, zudem gilt wie immer das Sicherheitsmedien nicht aus der Hand gegeben werden dürfen. Vgl. auch die Bedingungen zum Online Banking.
Oder gibt irgendjemand auchs eine Bankkarte mit PIN wegen Vertretung aus der Hand? Das ist 100% derselbe Fall.

Michi

Betreff:

Benutzer mit eingeschränkten Rechten?

 ·  Gepostet: 19.08.2005 - 12:01 Uhr  ·  #18297
Hallo zusammen,

da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Jede Person ist für Ihre Rechte und Sicherheitsmedien selber verantwortlich. Deshalb eigenen Zugang mit eingeschränkten Rechten.

Wenn es wirklich schnell gehen muss w./Urlaub sehe ich als Ausweg nur dir Möglichkeit (sollte es PIN/TAN sein), dass man bei dem eingeschränkten User die PIN hinterlegt. Somit kann er nur Abfragen tätigen.

Grüße
MICHI 😉