AZV - Z1-Meldung

Sebastian

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AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 11:27 Uhr  ·  #20588
Ich denke, die Frage geht vielleicht in Richtung allg. beleglosen AZV, aber hauptsächlich doch um SFirm.

Wie bekommt man nachträglich bei meldepflichtigen Auslandszahlungen das Z1-Meldeformular ausgedruckt?
Bekomme ich das bei der Erfassung bzw. bei der Ausgabe der Zahlung wenigstens gedruckt?

Ist das Z1-Formular überhaupt auszudrucken und aufzubewahren (lt. eines Wirtschaftsprüfers ist ein meldepflichtiger Kunde gesetzl. verpflichtet zu jeder meldepflichtigen Auslandszahlung wohl auch das Z1-Formular zu archivieren.)?


Was genau archiviert eigentlich der Punkt Extra -> Datensicherung -> Melde-/AZV-Daten? Die Sicherung erfolgt ja ausschließlich auf Diskette. In welchem Format werden die Sicherungen vorgenommen und wie kann ich auf die gesicherten Daten wieder zugreifen?

Unter Auswertung -> Melde-AZV-Daten sind keine Z1-Meldungen vorhanden, obwohl meldepflichtige Zahlungen getätigt worden und die Daten nicht unter dem o.g. Punkt gesichert worden. Wie kann das denn sein?


Vielen Dank schonmal vorab!

Grüße
Sebastian

Captain FRAG

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Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 11:43 Uhr  ·  #20592
Warum die Z1-Meldung drucken?

Die Software übertragt den Meldteil einer Meldepflichtigen Zahlung zusammen mit dem Auftrag an die Bank. Diese trennt die Meldung ab und sendet sie für dich an die Bundesbank weiter. Damit ist die Meldung erledigt.

Voraussetzung:
Datenbanken Auftraggeber, Register Meldewesen/AZV
-Haken gesetzt bei Meldepflichtig..., korrekte Meldedaten machen hier zudem Sinn
-auf dem Register Konten ist beim betroffenen Konto unter AZV folgendes eingestellt:
DTAZV Datei enthält Z1-Meldung, am besten mit Parameter Bankadresse, nationaler Code oder Swift BIC

Treffen jetzt noch die Kriterien der Meldepflicht beim Erfassen der Zahlung zu, erledigt Sfirm alles automatisch mit.

Die Datensicherung ist prinzipiell nur zusätzlich, eben wegen der Aufbewahrungspflicht von 3 (?) Jahren.

Schau auch mal im elektr. Kundenhandbuch (Taste F1) im Kapitel 9 (AWV-Meldungen) nach. Dort ist es auch beschrieben.

Sebastian

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 11:52 Uhr  ·  #20594
Wie gesagt
Zitat
(lt. eines Wirtschaftsprüfers ist ein meldepflichtiger Kunde gesetzl. verpflichtet zu jeder meldepflichtigen Auslandszahlung wohl auch das Z1-Formular zu archivieren.)

Bei der Prüfung sollte für jede Zahlung das Z1-Formular gezeigt werden, welche nicht da waren ...

EDIT:
So, das war übrigens auch das Problem. Beim Konto war der Haken bei Z1-Meldung nicht gesetzt :-(

Nichtsdestotrotz interessiert es mich trotzdem ob es für Kunden eine gesetzl. Aufbewahrungspflicht besteht.

Und all weiteren zuerst gestellten Fragen natürlich auch ;)


Grüße
Sebastian

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 12:00 Uhr  ·  #20596
Bei mir existieren Meldedaten unter den Auswertungen->Melde/AZV Daten.
Sicher das die Meldepflicht richtig konfiguriert ist und nicht nur alles als Wareneinfuhr deklariert wird?

Edit:
Zitat Handbuch:

"Eine Sicherung kann nur auf Diskette in Laufwerk A: (oder B:) erfolgen. Da die Sicherung von Meldedaten in einer separaten Datei, z. B. auf einer Diskette, erfolgen kann, ist es notwendig, eine derartige Sicherung mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Meldeverstöße (3 Jahre) aufzubewahren. Danach kann die Datei (Diskette) gelöscht werden."

Ich hoffe der Eintrag ist auch aktuell.


Die Sicherung auf externem Datenträger ist natürlich nur zusätzlich zur normalen Datensicherung.

Sebastian

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 12:07 Uhr  ·  #20598
lol, chat wäre eben wohl besser gelaufen ;)

ah ok, habs auch gefunden. hm, mich würde interessieren wie diese sicherung aussieht. Vielleicht strapazier ich doch mal unser Testkonto, hehe.

Danke erstmal!

Grüße
Sebastian

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 12:17 Uhr  ·  #20600
Ach noch was:
Die neuen EU-Zahlungen bis 50.000 Euro ab 01.06.2005 sind auch Meldepflichtig, sofern der Betrag größer 12,5 KEUR ist.

Hierbei hat der ZKA mit der BB vereinbart, das die Software keine Meldung per DFÜ ermöglichen soll. Hierbei ist tatsächlich der Kunde aufgefordert, eine Papier-Meldung (Z4) bei der BB einzureichen. Mit J-SP1 ist das in SF natürlich möglich, wie das aber praktisch aussieht zeigt sich erst ab KW50.

Die Handhabung ist in dem Bereich also dann etwas anders.

elchman

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Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 13:02 Uhr  ·  #20601
Das werden nicht alle Banken machen, weil dieses Prozedere eigentlich nicht ganz ESÜ-Konform ist.

Testerin

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 11.11.2005 - 19:20 Uhr  ·  #20621
Ich stelle Ihnen gern mein Konto in der Schweiz zum Testen zur Verfügung, auf das Sie dann überweisen können zwecks AZV-Bankverbindung. :lol:

Zitat geschrieben von Sebastian
lol, chat wäre eben wohl besser gelaufen ;)

ah ok, habs auch gefunden. hm, mich würde interessieren wie diese sicherung aussieht. Vielleicht strapazier ich doch mal unser Testkonto, hehe.

Danke erstmal!

Grüße
Sebastian

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 14.11.2005 - 07:38 Uhr  ·  #20671
Zitat geschrieben von elchman
Das werden nicht alle Banken machen, weil dieses Prozedere eigentlich nicht ganz ESÜ-Konform ist.



Das zum einen, sofern man nur BCS-FTAM betrachtet.

Für die HBCI Schiene kann es gar nicht in jedem Fall gehen, denn nicht alle ESU Geschäftsvorfälle haben überhaupt die Möglichkeit einen Meldedatensatz aufzunehmen.
Und wenn will man ja auch sicher eine möglichst einheitliche Abwicklung in der Verarbeitung haben...

Zudem ist es für die Bank eine zusätzlicher Kostenaufwand, die Verarbeitung der Meldung zu übernehmen - wobei der Preis der ESU ja fixiert ist.

Hamick

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 23.11.2005 - 19:25 Uhr  ·  #21112
Zitat geschrieben von Captain FRAG

Hierbei hat der ZKA mit der BB vereinbart, das die Software keine Meldung per DFÜ ermöglichen soll. Hierbei ist tatsächlich der Kunde aufgefordert, eine Papier-Meldung (Z4) bei der BB einzureichen. Mit J-SP1 ist das in SF natürlich möglich, wie das aber praktisch aussieht zeigt sich erst ab KW50.


Hallo,

ich habe mir mal die ZKA-Verlautbarungen durchgelesen. Das für mich Interessante ist, dass es sich bei der Papiermeldung um eine Kann-Bestimmung handelt. Das heisst, die Bank kann ihre Kunden (wie Captain Frag richtig schreibt) auffordern, die Z4-Meldung in Papierform abzugeben. Sie kann aber auch die Meldung wie bisher im normalen Auslandszahlungsverkehr zusammen mit der Datei annehmen und weiterleiten.

Leider weiss ich nicht welche Institute welche Regelung praktizieren werden. Sehr wahrscheinlich werden die meisten aus Kostengründen erstmal auf die Papierform setzen.

Ich hoffe, dass ich mich nicht allzuweit vom eigentlichen Thema entfernt habe...

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 23.11.2005 - 21:43 Uhr  ·  #21118
Siehe ein Posting weiter oben.
Auf HBCI Schiene sind -jetzt aus dem Gedächnis- 2 der 3 reinen HBCI EU-Überweisungs-Geschäftsvorfälle gar nicht in der Lage eine Meldung mit zu transportieren.

HKAUB bzw. FTAM (AZV und ESU) sind davon natürlich nicht betroffen.

Aber welchen Sinn macht es für die Bank hier nochmlas Unterschiede zu fahren und andererseits die EU Zahlung selbst ohne Meldung schon zum Kampfpreis anbieten zu müssen.

MrNett

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 24.11.2005 - 11:54 Uhr  ·  #21152
Der Kunde muß die Z1 selber iniziieren!

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 24.11.2005 - 12:23 Uhr  ·  #21153
Zitat geschrieben von MrNett
Der Kunde muß die Z1 selber iniziieren!


Woraus beziehst du dich?
Dene igentlichen Fall oder die EU Geschichte anschliessend?

AZV = Z1, Z4, Z8 - je nach Fall.
EU-ZV = Z4

Ob bei EU-ZV nur auf Papier oder auch elektronisch gemeldet werden kann entscheidet die Bank.
Die BB will grundsätzlich Papier, wenn elektronisch möglich ist muss eine Genehmigung seitens des Kunden bei der BB eingeholt werden.

Was die technische Seite angeht siehe oben.

MrNett

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 25.11.2005 - 09:20 Uhr  ·  #21183
Hallo Cap,

mein letzter Stand ist, daß der Kunde die Z1 bzw z4 Meldung bei der EU-Überweisung selber iniziieren muß. Wie Du schon richtig gesagt hast, gibt es zur Zeit keinen GV der bei HKESU eine Z-Meldung überträgt.

Wie die Meldung der Kunden aussehen soll steht nach meinem Wissensstand noch nicht fest!

Wir sehen das ganze mit gemischten Gefühlen und erwarten einige Probleme!

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 25.11.2005 - 09:26 Uhr  ·  #21185
Ah ja, jetzt weiss ich was du meinst. Die Aussage vorher war zumindest für mich zu stark komprimiert. FLAM arbeitet so früh noch nicht :)

Weiterführendes zum Thema:

http://www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php
http://www.bundesbank.de/downl…062005.pdf

Oder für die Berater die BIVG Infomail 10/2005
Das aus Sfirm32 erzeugbare Meldedokument wird aufgrund einer Ausnahmegenemigung der BB akzeptiert. Zumindest steht für SF32 so eine Lösung zur Verfügung.

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 06.12.2005 - 15:28 Uhr  ·  #21511
Nur so als Ergänzung:
Starmoney wird ebenfalls um EU-ZV bis 50k Euro erweitert. Erwartunsggemäß nur die 5.0 und Business 2.0 und ebenfalls erwartungsgemäß erscheint nur ein Popup mit einem Hinweis darauf das Meldepflicht besteht und diese per Papier zu erledigen ist.

ELDI-Man

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 06.12.2005 - 17:10 Uhr  ·  #21521
Die neue Europa-Überweisungs-Regelung ist aber auch wirklich seltsam und total unpraktikabel. Im SFIRM kann man ja wenigstens noch einen Z4 ausfüllen.

Es gibt aber auch immer den Hinweis, dass man sich bei der Bundesbank eine Ausnahmegenehmigung holen kann. Für was? Hat da jemand schon nähere Infos?

MrNett

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 07.12.2005 - 09:45 Uhr  ·  #21546
Ich meine das Ding nennt sich Pauschalmeldung! Wie das ganze funzt. K.A

Werdet Ihr denn für Eurer Institut die EU auf 50000 Euro freischalten oder nicht???

Captain FRAG

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 07.12.2005 - 09:49 Uhr  ·  #21547
Die Ausnahmegenehmigung brauchts du, wenn du die Daten elektronisch zusammen mit dem Zahlungsauftrag über die Bank einreichen kannst (Voraussetzung: Bank macht es, der gewählte Übertragungsweg oder spezielle die Auftragsart unterstützt es auch).
Zudem ist ebenfalls eine Genehmigung nötig, wenn so eine Lösung wie in SFirm32 geschaffen wurde, also kein Original-Beleg der BB verwendet wird. Die Genehmigung für die Sfirm Lösung hat die BIVG für uns alle eingeholt.

Mach mal nen Vorschlag wie es besser zu lösen ist :)

-nicht meldefähige HBCI Geschäftsvorfälle anpassen?
-nicht meldefähige HBCI Geschäftsvorfälle verbieten?
-wer bezahlt die Zusatzkosten für die elektronische Abwicklung und Weiterleitung (Archivierung ....)? Der Preis für die EU-Zhalung ist an die IZV gekoppelt... Sollen die deswegen auch teurer werden?

Im Prinzip ist es so wie es ist ne Krückenlösung, aber wie sonst soll man es machen? Am besten wäre es, wenn auch diese Zahlungen meldebefreit wären, das will aber die BB nicht.

Hamick

Betreff:

Re: AZV - Z1-Meldung

 ·  Gepostet: 12.01.2006 - 23:25 Uhr  ·  #22936
Nach einem Gespräch mit der Hotline der Bundesbank sehe ich jetzt klarer:

Als Regelfall ist vorgesehen, dass der Auftraggeber meldepflichtige EU-Überweisungen in eigener Verantwortung manuell über den "Z4"-Vordruck der Bundesbank an diese meldet. Die Meldung ist also nicht Teil der Zahlungsverkehrsdatei. In SFIRM werden die Z4-Meldungen automatisch erstellt. Das Z4-Formular kann monatlich ausgedruckt und an die Bundesbank geschickt werden. Bei anderen Anwendungen kommt unter Umständen nur ein Hinweis, dass Meldepflicht besteht. Dann ist der Bundesbank-Vordruck auszufüllen.

Ausnahme 1: Z1-Meldung

Sofern eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank beantragt wurde, kann - wie bei "normalen" Auslandszahlungen - die Meldungen für EU-Standardüberweisungen per Z1 abgegeben und zusammen mit der Zahlungsverkehrsdatei bei der Sparkasse oder Bank eingereicht werden. Offenbar wird dies nicht von allen Programmen und auch nicht von allen Banken unterstützt. Bei unserer Hauptbankverbindung können wir jedoch weiter Z1-Meldungen schicken. Wir müssen die Überweisung in SFIRM nur als normalen AZV erfassen und nicht als EU-Zahlung.

Ausnahme 2: Z4-Meldung für alle Zahlungen

In Absprache mit dem Kreditinstitut und nach der Genehmigung durch die Bundesbank können alle meldepflichtigen Überweisungen (ESU und AZV) manuell mit "Z4"-Vordruck der Bundesbank vorgenommen werden. Zahlungen in das Nicht-EU-Ausland oder Zahlungen über 50.000 Euro, für die normalerweise eine Z1-Meldung vorzunehmen ist, können zusammen mit ESU-Überweisungen im Z4-Vordruck aufgeführt werden.

Meldepflicht bei Privatkunden

Privatkunden, die EU-Zahlungen vornehmen wollen, sind ebenfalls ab einem Überweisungbetrag von 12.500 € meldepflichtig. Bei der Meldung ist die "allgemeine" Firmennummer "00999995" anzugeben.