Online Banking auch bei Minderjährige?

Web Man

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Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 14.02.2007 - 20:59 Uhr  ·  #35830
Hallo
Darf man auch wenn man minderjährig ist Online Banking machen?
Und darf man es bei jeder Bank?

Raimund Sichmann

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 14.02.2007 - 22:11 Uhr  ·  #35831
kein Problem, wenn die Eltern einverstanden sind. Minderjährige dürfen ja im Rahmen ihres Vermögen (Taschengeld, etc.) auch über das Geld entscheiden.

Gruß
Raimund

Stoney

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 14.02.2007 - 22:45 Uhr  ·  #35834
Kein Problem ist es nicht überall, bei uns wird im Einzelfall entschieden.

Fellini

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 14.02.2007 - 23:53 Uhr  ·  #35839
Mit Unterschrift aller gVs immer ...

Hoyer Ben

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 15.02.2007 - 12:10 Uhr  ·  #35854
Bei uns garnicht!

Die Eltern die ja als gesetzliche Vertreter sowieso Vollmacht auf das Konto haben dürfen gerne PIN-Inhaber sein!

Was Sie mit Ihrer PIN anstellen bzw. an wem Sie die PIN weitergeben ist uns dann ja unbekannt ;)

Captain FRAG

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 15.02.2007 - 12:39 Uhr  ·  #35858
Wo ist der "rechtliche" Unterschied zwischen der Ausgabe einer Bankkarte und der Ausgabe von Legitimationsmedien für Online-Banking an Minderjährige? Oder bekommen der MJ auch keine Karte?

Entweder darf der Minderjährige von seinem eigenen Konto verfügen oder nicht, das "wie" ist nicht relevant.

Den Einspruch mit mangelnder Sorgfalt lasse ich gelten, allerdings müssen die Erziehungsberechtigten eigentlich diese Entscheidung treffen und nicht wir. Ich weiss nicht ob wir/der Berater dazu wirklich in der Lage sind.

Jedenfalls reicht bei uns die Unterschrift der ges. Vertreter auf der Vereinbarung für Online Banking ODER die Genehmigung im Rahmen der Zustimmungserklärung zur Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit dem Minderjährigen, wenn dort auch Online-Banking einbezogen wird (simples Kreuzfeld, identisch z.B. zur Ausgabe einer Bankkarte).

böser

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 15.02.2007 - 16:24 Uhr  ·  #35869
Bei uns gilt:

Minderjährige können am Online-Banking per PC teilnehmen. Voraussetzungen hierfür sind:
Alter >= 13 Jahre und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (brokerage ist nicht möglich).

Für die gesetzlichen Vertreter sind alle Zugangswege (also auch Brokerage) für die Konten des Minderjährigen möglich.

worf

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 07.03.2007 - 09:56 Uhr  ·  #36436
Zitat geschrieben von Captain FRAG
Wo ist der "rechtliche" Unterschied zwischen der Ausgabe einer Bankkarte und der Ausgabe von Legitimationsmedien für Online-Banking an Minderjährige? Oder bekommen der MJ auch keine Karte?

Entweder darf der Minderjährige von seinem eigenen Konto verfügen oder nicht, das "wie" ist nicht relevant.


Ich schließe mich der Argumentation eigentlich an, aber...

... die Sonderbedingungen zur Karte werden bei Kontoeröffnung anerkannt.
Die Kontoeröffnung unterschreiben die Eltern. Damit kann der MJ problemlos eine Karte bekommen.
Online banking ist (noch) ein separater Vertrag. Also ist wieder die Unterschrift der Eltern notwendig.
Diese Regelung gilt zumindest bei uns.

In Zeiten von Phishing und Pharming etc. frage ich mich, ob der MJ sich aller Risiken bewusst ist und wer im Zweifel haftet. Ob die Unterschrift der Eltern da ausreicht und die wissen, was sie da tun ist noch eine andere Frage.
Gleiches gilt natürlich auch für die Karte (z.B. PIN auf Karte schreiben).

Captain FRAG

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 07.03.2007 - 11:26 Uhr  ·  #36444
Zitat geschrieben von worf

... die Sonderbedingungen zur Karte werden bei Kontoeröffnung anerkannt.
Die Kontoeröffnung unterschreiben die Eltern. Damit kann der MJ problemlos eine Karte bekommen.
Online banking ist (noch) ein separater Vertrag. Also ist wieder die Unterschrift der Eltern notwendig.


Entweder so, also erneute Unterschrift der gesetzlichen Vertreter als Möglichkeit Nummer 1.

Dann haben wir noch die Möglichkeit, auf der sowieso notwendigen Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur allgemeinen Geschäftsbeziehung den Punkt Online-Banking mit aufzunehmen, das ist ein simples Ankreuzfeld. Wird das bei Aufnahme der Geschäftsbezieheung (also z.B. bei Kontoeröffnung) mit bedacht, kann der Minderjährige die OBV-Vereinbarung später auch alleine unterzeichnen.

Das die gesetzlichen Vertreter das "irgendwie" genehmigen müssen ist ja unbestritten, nur wenn es um das "wie" geht kann es eben mehrere Wege geben.

Korkmaz-43

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Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 22.02.2010 - 00:16 Uhr  ·  #65169
Guten Tag Allerseits,

Ich wollte auch nochmals fragen, weil ich jetzt gerade auf der seite von Volksbank bemerkt habe , dass man sich auch Online dafür anmelden kann. Können das aber auch die Minderjährigen?
Und ich wollte noch wissen was "Online-Brokerage" bedeutet.

_________________________________________
Danke ihnen für ihre interesse und Antwort
Mit freundlichen Grüßen
- Korkmaz

Zimmi

Betreff:

Re: Online Banking auch bei Minderjährige?

 ·  Gepostet: 22.02.2010 - 09:01 Uhr  ·  #65172
Morgen,

also ohne den genauen Wortlaut der Webseite zu kennen: Sofern es darum geht, sich online für das Online-Banking anmelden zu wollen (im Sinne von: liebe Bank, ich hätte gerne einen Zugang). Dies können natürlich auch Minderjährige tun, wird der Bank aber auffallen. Diese muss dann natürlich die Zustimmung der Eltern einholen.

Wenn es auf der Webseite um das tatsächliche Anmelden im Online-Banking geht. Sobald ein Minderjähriger seine Zugangsdaten erhalten hat, kann er diese natürlich für den Log-In nutzen.

Online-Brokerage steht für Wertpapierhandel über die eBanking Anwendung.

MfG