Zitat geschrieben von yk00bpr
Außerdem kommt bei Erfassen eines Auftrages unter 50000 € der Hinweis, Der Auftragsbetrag liegt über der Meldegrenze.
Dies ist falsch.
Ich kann nur zum zitierten was sagen.
Meldepflichtig sind generell alle Zahlungen an Gebietsfremde über 12.500 Euro oder Gegenwert, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die 50.000 Euro sind was anderes, das ist die betragliche Höchstgrenze für eine EU-Standardüberweisung, die hat aber mit der Meldegrenze nichts zu tun.