Zitat geschrieben von Abi
Wie sieht es aus, wenn der Zahler aus Versehen durch einen Zahlendreher einen anderen Empfänger erreicht? Wären dann z. B. die überwiesenen 4.000 Euro futsch, wenn der Empfänger darauf besteht, daß Geld zu behalten?
Als Überweisender hast du zunächst für die Richtigkeit der Daten zu sorgen. Wenn du allerdings den Irrtum eines Zahlendrehers bemerkst und deiner Bank mitteilst, kann ein entsprechender Nachforschungsauftrag erstellt werden. Deine Hausbank macht in dem Rahmen nix anderes, wie den Irrtum auch bei der Empfängerbank anzuzeigen, welche dann gemäß AGB darauf reagiert. (hängt teils davon ab, ob dieses Konto bereits einem Rechnungsabschluss unterzogen wurde). Einen Rechtsanspruch auf das Geld hat der "falsche" Begünstigte nicht.
Grundsätzlich solltest du auch einen richtigen Namen auf die Überweisung schreiben. Soviel Zeit wirst du durch ein "a" nicht sparen.
Anbei noch den AGB-Paragraphen:
8 Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank
(1) Vor Rechnungsabschluss
Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten
Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht
(Stornobuchung). Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt
hat.
(2) Nach Rechnungsabschluss
Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden
zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung
Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen