Zitat geschrieben von hugodoerte
Also, so richtig schaue ich immer noch nicht durch.
Meines Erachtens ist es fuer die Bank doch nicht direkt ersichtlich, womit ich den Auftrag signiere. Demach koennte es doch nur scheitern, wenn
a) die Bank einen Schluessel vorgibt, weil ich dann den Schluessel von meiner Karte nicht nutzen kann
b) die Signierung mit Diskette andere Techniken einsetzt als mit Karte bzw. als mit der Karte des Drittanbieters
Gruesse
Benedikt
Also so richtig schlau werd ich da noch nicht draus :noidea:
Grundsätzlich (vereinfacht, aber dadurch hoffentlich verständlich): du unterzeichnest deine Aufträge mit deinem privaten elektronischen Schlüssel. Bei der Bank liegt der passende Gegenschlüssel (dein öffentlicher Schlüssel). Damit kann die Bank prüfen, ob der Auftrag vom Berechtigten kommt.
Wo dabei dein privater Schlüssel gespeichert ist (Chipkarte, Diskette, USB- Stick) ist dabei völlig wurscht.
Tschau
Majo