Hallo Carsten,
also ich kenne das Schema aus dem GAD Gebiet so:
1234567890
SSSSSSPPKK
-eventuell ist die maximale Länge auch 9, sodass der Stamm maximal 7-stellig ist-
S=Stammnummer bzw. Kundennummer ohne Prüfziffer
P=Prüfziffer (ist Bestandteil der gesamten Stammnummer!)
K=angehängter Suffix der zusammem mit dem Stamm die Kontonummer bildet, z.B. 00 = 1. Giro, 01 = 2. Giro usw.
Die Anmeldung am HBCI System erfolgt generell zunächst über die Stammnummer als Benutzerkennung. Als Kunden-ID musste man früher eine Kontonummer benutzen und heute gibt es als Variante 2 auch die VR-Kennung. Vorteil der VR-Kennung: neue bzw. mehr Geschäftsvorfälle und die Lieferung einer vernünftigen UPD, so dass die Software die Konten selber einrichten kann.
Obacht bei Vollmachten! Der Inhaber der Vollmacht muss als Stammnummer seine eigene benutzen, nicht die des Kontoinhabers. Die Formel Kontonummer (auf die man zugreifen will) ohne die letzten beiden Ziffern stimmt also erstmal nur für den Einzelkontoinhaber selbst.
Ein Bevollmächtigter nimmt zur Emittlung sein eigenes Konto, sofern vorhanden.
Im Zweifel immer die Bank fragen, das sind die einzigen die es detailliert wissen können und müssen. Für mich gehört bei dem komplexen Schema die Nennung von Stammnummer und VR-Kennung zu den wesentlichen Zugangsdaten.
Für mich ist Formulierung in der Hibiscus-FAQ richtig, ich habe es ähnlich mit anderen mal hier im Forum zusammengeschrieben, auffindbar im Forum HBCI-PIN/TAN als Sticky ->
http://www.onlinebanking-forum…php?t=1174. Das ist abgenommen und durch zahlreiche GAD-Bänker abgesichert

Nach meinem Verständnis hast du also mit dem Hinweis auf die VR-Kennung Recht, bei der Unetrscheidung Präfix/Suffix liegst du aber daneben. Mal sehen, vielleicht deckt auch ein GADler ein Jahre-altes Fehlerchen hier auf