Hallo Tokositna!
Zitat geschrieben von Tokositna
Diese fordern beim Online-Banking, daß auf dem verwendeten System
handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen wie Anti-Viren-Programm und
Firewall installiert sind und diese ebenso wie die verwendeten
System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Darf ich bitte mal sehen, wie Deine Bank das formuliert hat, würde mich brennend interessieren.
Zitat geschrieben von Tokositna
Verstößt der Kontoinhaber gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er die
Schäden aus eigener Tasche bezahlen, die durch "unautorisierte
Zahlungsvorgänge" entstanden sind.
Soweit so gut und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Auch hierzu würde ich sehr gern die Formulierung Deiner Bank mal sehen, wenn Du es gestattest.
Zitat geschrieben von Tokositna
Die Frage die sich stellt ist, wird der Schutz eines kostenfreien Antiviren Schutzprogramms, welches naturgemäß natürlich nicht den
Schutz gewährt den ein kostenpflichtiges Programm beinhaltet, im
Falle eines unverschuldeten Missbrauchs als ausreichend angesehen?
Wer definiert Dir denn den "unverschuldeten Missbrauch"? Den musst Du fragen! Zeig mal, wo das steht, dann kommen wir weiter.
Zitat geschrieben von Tokositna
Natürlich habe ich außer bei meinem Antiviren-Programm und bei BSI das Thema auch bei meiner Bank hinterfragt um soviel wie möglich
Informationen zu diesem Thema zusammenzutragen, welches durch den
Beschluss der Europäischen Union zur Neuregelung der AGB's bei allen
Banken und Sparkassen zum 31.10.2009 führt.
Vorsicht! Bitte nicht Äpfel und Birnen zu den Trauben werfen, das gibt keinen guten Wein!
Laß uns das schön nacheinander abarbeiten bitte.