Nahezu alles deine Fragen sind bankabhängig. Schon das Ursprungsproblem mit den Privatkonten. Scheinbar ist die Feinsteuerung in dem System der Bank nur rudimentär vorhanden, soll heissen es ist einfach aber nicht flexibel umgesetzt.
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- Hier nur pro Benutzer ein Schlüssel benötigt wird, z.B. auf USB-Stick? Also Bankübergreifend? Keine zig HBCI Karten mehr benötigt?
Das ist ein Systemvorteil von EBICS, ja.
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- Ein Benutzer mit einer EU muss nicht ungedingt ein Kontobevollmächtigter sein muss, oder andersherum
jeder HBCI Benutzer Kontovollmacht bekommen muss?
Bankabhängig. Ein Benutzer egal welchen technischen Systems muss immer eine Vollmacht haben. Das muss aber keine allumfassende Kontovollmacht an sich, sondern das kann auch eine auf eine bestimmtes Online-Verfahren beschränkte Spezialvollmacht sein. Die Frage ist wieder, ob die Bank das kennt bzw. technisch und vertraglich umgesetzt hat.
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- Das 4 Augen Prinzip mit zwei Unterschriften nur mit EBICS , nicht aber mit HBCI machen kann? Oder ist dieses Bankenabhängig?
Bankabhängig. HBCI an sich kann sehr wohl im 4 Augen Prinzip eingestzt werden. Das sieht die Spezifikation vor und ist auch praktisch häufig verfügbar.
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- nur bei EBIS einem Benutzer einen maximalen Spielraum für Zahlungsaufträge einräumen kann, nicht aber bei HBCI?
Bankabhängig. Ich kenne in beiden Systemen Limite, diese wirken zumindest bei meinem Arbeitgeber aber auch völlig anders.
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Generell ist die Zielgruppe der Systeme eine andere. EBICS ist für größere Kunden, HBCI für Privatkunden, Selbstständige aber auch für Mittelständler geeignet. EBICS ist immer dann gut, wenn man mehrere bis viele Banken hat oder wie bei dir HBCI einfach recht beschränkt zur Verfügung steht. Quicken ist aber nun auch kein EBICS Kandidat, das ist genauso Privatkunden"kram" wie HBCI