Zitat geschrieben von mkae
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag?
Die wesentlichsten Unterschiede:
Einzug: Zahlungspflichtiger erteilt Zahlungsempfänger die Ermächtigung zum Einzug, kann vom Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch zurückgegeben werden, im Volksmund als 6wöchiges Widerspruchsrecht bekannt.
Abbuchung: Zahlungspflichtiger erteilt seiner Bank den Auftrag, Abbuchungen des Zahlungsempfängers zuzulassen, kann vom Zahlungspflichtigen garnicht zurückgegeben werden, nur von der Bank des Zahlungspflichtigen wg. mangels Kontodeckung oder mangels Abbuchungsauftrag.
Das Abbuchungsverfahren bietet einfach mehr Sicherheit für den Zahlungsempfänger, weil die Rückgabe seitens der Bank auch nur innert 2 GT erfolgen darf, danach nicht mehr. Hier besteht also bessere Dispositionssicherheit beim Zahlungsempfänger. Aber wegen der fehlenden Widerspruchsmöglichkeit im Privatkundenbereich unbeliebt und schlecht durchsetzbar.
Beim Einzugsverfahren hingegen werden die Einreichungen beim Zahlungsempfänger für mind. 6 Wochen in ein sog. Obligo eingestellt, weil ein Rückgaberisiko besteht, das verhält sich bankintern ähnlich wie ein befristeter blanko Kredit.