Zitat geschrieben von Zimmi
Für mein Verständnis ändert dies am AGB-Bruch nichts. Wenn man seine Daten nicht weitergeben soll, dann ist es doch egal, ob diese beim Empfänger gespeichert werden, wenn man es doch tut.
OK, dieser Aussage entnehme ich, dass man den PIN in stationär installierten Softwareprodukten ebensowenig speichern darf. Insbesondere, weil ja auch die elektr. Speicherung explizit in den AGB meistens ausgeschlossen ist.
Damit verhält sich dann m.E. eine solche Webschnittstelle die das Speichern von BKN+PIN garnicht erst anbietet und das auch im Hintergrund nicht tut sogar aus Sicht des Onlinebankingteilnehmers noch AGB konformer als eine stationäre Software. Insofern m.E. halb so wild und kein Argument gegen eine solche Schnittstelle. Zumindest würde ich mich als Anbieter einer solchen Schnittstelle davon nicht abhalten lassen.
@fkoehler: Ich/Wir würden sie trotzdem nutzen.