Hallo Manni,
wie meinst Du das jetzt standardmässig? Du meinst von der Installation her?
Bei uns läuft es nicht standardmässig. Wenn der Kunde AZV per FTAM wünscht, dann bekommt er ihn. Setzt allerdings eine Änderung der bestehenden Vereinbarung mit Zusatz Auslandszahlungsverkehr voraus.
Da wir z. B. mit Sfirm32 arbeiten, ist dies kein Problem, ihn nächträglich zu lizensieren, sollte der Kunde bisher das Modul nicht haben. Hier muss man nur einen geänderten Bank- bzw. Lizenzcode hinterlegen. Dann hat er sowohl die Eingabemaske für EURO-Zahlungs- als auch die für den herkömmlichen AZV.