Zitat geschrieben von diegeo
Restwert wird auch Erinnerungswert genannt und beläuft sich auf einen Betrag zwischen 0,01-1 Euro.
Vorsicht. Restwert ist nicht gleich Erinnerungswert. Der Restwert entspricht dem Buchwert (also dem Betrag, zu dem ein Anlagegut zum aktuellen Zeitpunkt gemaess der Abschreibungen bewertet wird). Der Erinnerungswert ist im eigentlichen Sinne kein Restwert, denn zu dem Zeitpunkt ist das Anlagegut ja bereits vollstaendig abgeschrieben. Der Erinnerungswert dient lediglich dazu, das Anlagegut als "noch im Bestand vorhanden" zu markieren. Die Regel mit diesem 1,- EUR stammt von frueher (vermutlich aus der Zeit, als Bilanzen noch auf Papier in T-Konten eingetragen wurden ;) und ist heutztage eigentlich nicht mehr noetig.
Es kann gemacht werden, muss aber nicht.
Lediglich fuer Bilanzierer ist das u.U. noch relevant, da das HGB vorschreibt, dass Vermoegensgegenstaende - egal in welcher Hoehe - bilanziert werden muessen. Das trifft auf SynTAX aber nicht zu, da es nicht fuer Bilanzierer geeignet ist.
Zitat geschrieben von diegeo
Ich habe es bis jetzt auch immer so gehandhabt.
Nun wollte ich 2008 nachbauen und die Daten übernehmen. Das ging dann eben nicht, weil die Liste der Anlagengüter nicht übereinstimmt.
Gibt es eine Möglichkeit, Rest/Erinnerungswerte zu berücksichtigen oder muss ich die 2009 komplett abschreiben?
Derzeit gibt es in SynTAX keine solche Funktion. Du koenntest das Anlagegut manuell loeschen, wenn es komplett abgeschrieben ist und du es auch nicht mehr im Unternehmen hast. Alle noch vorhandenen Anlagegueter kannst du ja mit den 0,00 EUR drin stehen lassen. Als Erinnerung.
Ich finde diese Regel bequemer, weil sie auch die Aufloesung dieses 1,- bei Veraeusserung erspart.