Hi Sebastian,
ich wollte ursprünglich das Gleiche schreiben wie Du, aber das stimmt so nicht.
Es gibt in der Spezifikation für die EUE weder eine Betragsgrenze (für die die Preisverordnung gilt), noch eine Begrenzung der Zielländer.
Eigentlich werden in der EUE Spezifikation nur die Qualität und Quantität der Aufgtragsdaten enger bestimmt.
D.h. bei der EUE ist z.B. vorgeschrieben, dass die Währung EUR sein muss. Zudem müssen IBAN und BIC vorhanden sein.
Daraus könnte man ableiten, wenn die Zahlung in EUR erfolgt und es in der Türkei eine IBAN gibt und diese und der BIC vorhanden sind, sind eigentlich alle Kriterien für eine EUE erfüllt.....
Viele Grüße
Holger