Hi Ralph,
Zitat geschrieben von rt
zu 4.:
Der Berater von der Sparkasse hat mir empfohlen, pain.008.002.02 zu implementieren. Es kann natürlich sein, dass nicht alle Banken das schon unterstützen.
Solange Dir bewusst ist, dass Du -heute- nicht alle Banken damit erreichen kannst, würde ich Dir auch zur Umsetzung gem Vers. 2.5 der Anlage 3 raten (Ich finde den Bezug zur Version der Anlage 3 einfacher als die ganzen Painnummerierungen).
Zitat geschrieben von rt
Zu den Abhängigkeiten
Die Lastschriften werden immer nur für einen Creditor eingezogen.
Das Fälligkeitsdatum/die Vorlaufzeit wird für alle Lastschriften gleich sein, natürlich abhängig von SeqTp 5 oder 2 Tage.
Warum brauche ich für unterschiedliches Fälligkeitsdatum mehrere Pains?
Kann ich das nicht mit mehreren PmtInfs abdecken?
Oh, da ist glaube ich etwas falsch rübergekommen.
Natürlich kannst Du unterschiedliche Fälligkeiten in eigene PmtInfs stecken und in einer Pain versenden. Hier muss die Software nur sicherstellen, dass wenn z.B. eine FRST CORE dabei ist, dass die ganze Pain 5+Vorlaufzeit anstelle von 2+Vorlaufzeit versendet werden muss. Nur wenn die Software das nicht regeln kan (oder es aus anderen Gründen organisatorisch nicht möglich\sinnvoll ist), musst Du die Einzüge in Pains trennen.
Zitat geschrieben von rt
Ein Verständnisproblem habe ich noch mit SeqTp:
Meine Lastschriften sind ja prinzipiell RCUR. Wann muss ich FRST einstellen? Bei der Ersten überhaupt des Creditors? Bei der Ersten jedes Debitors? Bei Änderung der Bankverbindung des Creditors? Bei Änderung der Bankverbindung eines Debitors?
Wir leiten das Ganze vom Mandat ab.
Das Mandat bildet die Rechtsgrundlage, dafür, das die Lastschriften eingezogen werden dürfen.
Wenn das erstemal auf Grundlage des Mandats eingezogen wird, ist der SeqTP=FRST, die folgenen dann RCUR
Wenn sich die Bankverbindung des Debtors ändert, ist auch ein neues Mandat fällig. Der SeqTp ist also bei der Ersten wieder FRST.
Bei einer Core Lastschrift ist das vermutlich nicht ganz so problematisch, da die Bank nicht prüfen muss. Bei der B2B müsste der falsche Sequenztyp auffallen, da die Bank prüfen muss, ob abgebucht werden darf und bei einer neuen Bankverbindung muss diese Bank auch ein anderes Mandat vorliegen haben. Ob das die Bank so eng sieht, wenn sie weiß, dass der Kunde jetzt von deren Konto einziehen lässt, ist eine andere Sache. Da die SEPA Lastschrift für alle Neuland ist, werden sich viele Dinge wohl erst mit der Zeit klar regeln.
Viele Grüße
Holger