Hallo,
das setzt natürlich die verteilte Elektronische Unterschrift voraus. Das heisst, es gibt bei uns einen Feldschlüssel, der im System gesetzt werden muss. Das kann von Bank zu Bank natürlich unterschiedlich sein, ich würde trotzdem mal bei Deiner Bank nachfragen.
Es ist eigentlich egal, mit welcher Software der 1. die Datei und Erst-EU oder nur der T-Berechtigte versendet.
Wichtig sind die Rechte und Deine Freischaltung für Ebics bei der Bank muss vor der Einstellung der Zahlung bei der Bank erfolgt sein.
Hat Berechtigte A die Zahlung bereits eingestellt und erst danach initialisiert Du Dich per Ebics und wirst freigeschalten, dann kannst Du auch nichts abholen.
Was für eine Berechtigung hat denn der User, der die Zahlung eingestellt hat?
Bei meinen Tests kann ich beispielsweise ohne Probleme Zahlungen über Sfirm am Bankrechner einstellen und sie mit Multicash über die ESG abholen (natürlich anderer User) unterschreiben und wieder versenden.
Mein User 1 hat beispielsweise nur T-Berechtigung (also Transportunterschrift). Es geht aber genau so gut A oder B-Berechtigung.
Die VEU (verteilte Elektronische Unterschrift) muss am Bankrechner freigeschalten sein.
Beide Teilnehmer müssen für Ebics initialisiert/freigeschalten sein.
Rechte müssen am Bankrechner stimmen, z. B. welche Anzahls an EU's (Elektronischen Unterschriften) werden pro Auftragsart erwartet.
Hier solltest Du auch bei der Bank nachfragen, ob dies korrekt eingestellt ist.
Wenn alles i. O. ist, sollte einem Funktionieren nichts mehr entgegenstehen.