Zitat geschrieben von Otter2000
Wer möchte denn die PIN speichern?
sofortueberweisung.de hat das gemacht. Und das ist ein Service von welcher Firma?
Zitat geschrieben von Otter2000
Niemand macht das.
Schön wär's. Du bist schlecht informiert.
Zitat geschrieben von Otter2000
Die PIN wird lediglich eingegeben und verschlüsselt zur Ausführung des Auftrags genutzt, dabei ist sie nirgendswo ablesbar und wird auch nicht verschlüsselt irgendwo gespeichert.
Mehr ein Wunsch denn Realität....
Zitat geschrieben von Otter2000
Bei den Rechtsstreit zwischen giropay und sofortüberweisung geht es darum die Legitimationsdaten Dritten zugängig zu machen.
Klar, dass mehrere laufen. Diese Firma wird es schon in sich haben...
Diesen Streit meine ich aber nicht.
Zitat geschrieben von Otter2000
Mir ist die Diskussion aber auch nicht so wichtig, ich verstehe beide Seiten und jeder Nutzer sollte für sich entscheiden ob er den Service nutzen möchte oder nicht.
Es geht nicht um Diskussion und für und wider und Recht haben und wohlwollen.
Jeder deutsche Onlinebankingteilnehmer hat unterschrieben, dass er die Nutzungsbedingungen seiner Bank einhält.
Und in allen diesen steht, dass der PIN und auch andere Sicherungsmedien nicht elektr. gespeichert werden dürfen.
Und sobald ich als Nutzer meinen Onlinebanking PIN gegenüber einem System bekannt gebe, dass nicht von der Bank ist mit der ich den Vertrag habe verstoße ich dagegen.
Zitat geschrieben von Otter2000
Wir wollen die Möglichkeit eben anbieten und würd mich freuen ein paar technische Ratschläge zur Realisierung eines solchen Projekts zu hören.
Dann bietet etwas an, was nichts mit dem PIN vom Onlinebanking zu tun hat!
Zitat geschrieben von Otter2000
Wenn ich eine Home-Banking Software entwicklen wollte müsste ich diese Diskussion doch auch nicht führen obwohl ich da genauso sämtliche Informationen meiner Nutzer auslesen und an meine Server schicken könnte.
Darum geht es nicht. Das wäre Datenmißbrauch, da bin ich noch garnicht mit meiner Argumentation....Wir sind noch einen Schritt davor.
Auch eine Homebanking Software darf einen PIN nicht speichern. Dass viele Produkte es trotzdem anbieten ist schändlich und zeigt die Lücken des deutschen Rechtssystems auf.
Bei einer Onlinebankingsoftware hätte der Nutzer aber wenigstens die Möglichkeit zu prüfen, ob die PIN gespeichert wurde oder nicht, da sich das auf seiner Festplatte abspielt.
Bei einem Online-System geht das nicht und er handelt deshalb von vorn herein grob fahrlässig, einem System den PIN anzuvertrauen, das nicht von seiner Bank selbst ist.