Gemäß Spezifikation gilt folgendes für den Geschäftsvorfall HKTAN (Anforderung der TAN):
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SMS-Abbuchungskonto
Ist in der BPD als „SMS-Abbuchungskonto erforderlich“ mit „J“ belegt, so
muss der Kunde z. B. im Falle des mobileTAN-Verfahrens hier das für diesen
Auftrag zu belastende SMS-Abbuchungskonto einstellen. Dieses kann
unabhängig von der Kontoverbindung des Dialogführers gewählt werden.
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Wenn das Abrechnungskonto für die SMS-Gebühren mit der Bank vereinbart worden ist, dann sollte in der BPD "SMS-Abbuchungskonto erforderlich=N" angegeben sein und vom Kundenprodukt kein Abrechnungskonto gesendet werden.
Die Frage ist, ob in Hibiscus die BPD-Vorgabe korrekt berücksichtigt wird oder evtl. in einer der Konfigurationsdateien doch ein inviduelles Abrechnungskonto angegeben werden kann.