Zitat geschrieben von problem7
lastschriften sind "bei sicht" fällig, turnus ist somit ausgeschlossen
ändert sich erst mit sepa-ls, da geht das dann "offiziell"
Das ist aber eine sehr weit gefasste Interpretation von "Fälligkeit". Ich kenne nur die Meinung, dass man aus diesem Grund kein Ausführungs- bzw. Valutadatum vorgeben darf.
Aber das man deshalb nicht wiederholend einziehen darf geht mir zu weit. Schließlich ist das zugrundeliegende Vertragsverhältnis zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen der Art geprägt, dass ganz allgemein fällige Beträge eingezogen werden dürfen. Ich sehe nirgendwo einen Ausschluss, dies nicht regelmäßig wiederkehrend tun zu dürfen.
Gibt es ein Urteil zu deiner Meinung? Oder irgendwelche anderen Anhaltspunkte die das stützen? Oder ist das deine ganz persönliche Interpretation?