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SEPA-Lastschriften

Sven76

Betreff:

SEPA-Lastschriften

 ·  Gepostet: 24.10.2012 - 00:58 Uhr  ·  #85455
Hallo,

ich habe heute das erste Mal SEPA-Lastschriften eingezogen. Dabei habe ich festgestellt, dass wenn ich den 01.11.2012 (Feiertag) eingestellt habe, mir die VRNWSW den Termin automatisch auf den 31.10. in der Bestätigung vorgezogen hat und nicht wie es wünschenswert wäre auf den darauf folgenden Banktag. Ist dies ein Fehler der Software oder muß ich da etwas besonderes einstellen?

Vielen Dank !

Holger Fischer

Betreff:

Re: SEPA-Lastschriften

 ·  Gepostet: 24.10.2012 - 05:42 Uhr  ·  #85457
Hallo Sven,
Zitat geschrieben von Sven76

ich habe heute das erste Mal SEPA-Lastschriften eingezogen. Dabei habe ich festgestellt, dass wenn ich den 01.11.2012 (Feiertag) eingestellt habe, mir die VRNWSW den Termin automatisch auf den 31.10. in der Bestätigung vorgezogen hat !

das mit der Bestätigung verstehe ich nicht. Meinst Du damit den Auftrag, der in der VRNWS als "O" Original geführt wird, oder die Buchung in den Umsätzen oder?

Die VRNWS selber korrigiert nur beim Speichern des Auftrags einen Termin. Den aber auch nur, wenn die Vorlaufzeit unterschritten ist und dann auch nur nach Nachfrage.

Viele Grüße

Holger

Sven76

Betreff:

Termin

 ·  Gepostet: 24.10.2012 - 10:11 Uhr  ·  #85462
Hallo Holger,

ich meine Damit die Bestätigung, die man nach dem senden ausdrucken kann. Auch im Auftrag selber wird der Termin vorgezogen. Nur wenn ich den gesendeten Auftrag aufrufe, sehe ich den Ursprungstermin, der eingestellt war.

Vielen Dank !

Holger Fischer

Betreff:

Re: SEPA-Lastschriften

 ·  Gepostet: 24.10.2012 - 10:30 Uhr  ·  #85463
Hallo Sven,

ok, dann ist das der Termin, den die Bank zurück geschickt hat.
Vom Verständnis:
Unter HBCI\FinTS sind SEPA Lastschriften bankverwaltete terminierte Aufträge. Das heißt nach der Einreichung ruft die VR-NetWorld Software wie bei den terminierten Überweisungen oder Daueraufträgen den Bestand bei der Bank ab. Der Auftrag den Du mit dem 31.10. siehst sollte in der Ansicht ein kleines O haben. Dann ist es der Auftrag, wie er von der Bank gemeldet wurde.

Die SEPA Spezifikation sagt zum Belastungsdatum::
Vom Kunden gewünschtes Fälligkeitsdatum (wird, sofern kein gültger Ge-schäftstag angegeben wurde, durch die 1. Inkassostelle auf den nächsten Geschäftstag umgesetzt).
D.h. deine Bank darf das Datum -wie Du es für richtig empfunden hast- nur nach hinten legen.

Der Begriff "Geschäftstag" ist im Zusammenhang mit SEPA sehr schwammig. Eigentlich reden wir bei SEPA immer von TARGET Tagen. Bei dem TARGET Kalender ist der 1. November kein Feiertag. D.h. eigentlich sollte die annehmende Bank hier gar nichts anpassen (ansonsten müßte Sie ja alle Feiertage in Spanien, Portugal, Polen, usw. ebenfalls berücksichtigen). Schickst Du mir per PM mal welche Bank das ist, bei der Du die Lastschrift einreichst?

Viele Grüße

Holger