Das ist eigentlich keine Frage an den Softwarehersteller - egal, um welche Soft es sich dreht. Es wird sich dabei ja um deine Teilnahmevereinbarung handeln und diese Zugangsdaten darfst du in keiner Form an andere weitergeben, weil ein Onlinebankingzugriff aus Sicht des Teilnehmers ausnahmslos immer nur von diesem selbst verwendet werden darf. Deine Tochter müsste eine eigene Teilnahmevereinbarung mit der Bank schließen - natürlich mit deiner Zustimmung als ges. Vertreter - und damit müsste ein eigener Datentresor angelegt werden. Darüber wird dann nämlich auch gesteuert, welche Konten für welche Geschäftsvorfälle freigeschaltet werden. Wenn das nicht geht, weil sie z.B. zu jung ist (manche Banken machen das ab 14, manche später), darf sie garkein Onlinebanking machen. Erst recht nicht mit deinen Daten.
In den Nutzungsbedingungen für Onlinebanking deiner Bank steht das im "Kleingedruckten" unter Weitergabe von persönlichen Zugangsmedien und grober Fahrlässigkeit....