Normalerweise steht bei Sparkassen die verwendete TAN im Verwendungszweck der Überweisung. Also in den Umsätzen und im Auszug jederzeit ersichtlich und zwar unmittelbar nach Verbuchung.
Von daher ist weder dieser Quittungsdruck noch die TAN darauf erforderlich.
Vielmehr wäre eine solche "Quittung" eh nur ein Beleg dafür, dass man den Auftrag eingereicht hat, nicht dass er ausgeführt wurde.
Die Ausführung kann man nur mit einem Ausdruck/Screenshot aus den Umsätzen oder dem Auszug belegen.