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SEPA, Verein, Gläubiger ID, Mandatsreferenznummern

christian.mueller

Betreff:

SEPA, Verein, Gläubiger ID, Mandatsreferenznummern

 ·  Gepostet: 24.06.2013 - 11:19 Uhr  ·  #91728
Hallo zusammen,

ich hätte zwei Fragen zu folgendem Fallbeispiel:

Hauptverein mit Gläubiger ID (z. B. DE46ZZZ00000143768)
Untervereine:
1. Tennisabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46TEN00000143768)
2. Fussballabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46FUS00000143768)
3. Tischtennisabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46TTE00000143768)
4. Volleyballabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46VOL00000143768)

Erste Frage:
Kann der Verein bei den einzelnen Abteilungen die Gläubiger ID verändern (siehe einzelne Abteilungen) und welche ID muss dann bei der Inkassovereinbarung mit der Bank
hinterlegt werden?

Zweite Frage:
Die unterschiedlichen Abteilungen ziehen z. B. bei einem gleichen Mitglied einen Beitrag ein. Sollte man dann eine einheitliche Mandatsreferenznummer
bei dem Mitglied vergeben oder sind unterschiedliche auch in Ordnung?

Holger Fischer

Betreff:

Re: SEPA, Verein, Gläubiger ID, Mandatsreferenznummern

 ·  Gepostet: 24.06.2013 - 12:11 Uhr  ·  #91729
Hallo Christian

zur Frage 1)
In die Inkassovereinbarung gehört die GläubigerID der juristischen Person, sprich die wie sie von der Bundesbank zugeteilt wurde (also mit ZZZ)
Das Bereichskennzeichen selber ist zur freien Verfügung

Aber: Die Konten sind alle bei der gleichen Bank und "gehören" dem Hauptverein? Wenn nicht wird es kompliziert, dann müsste man sich das im Detail anschauen und gucken, ob es in dieser Form überhaupt praktikabel darstellbar ist.

Zu Frage 2)
Kommt darauf an.
Das Mandat ist praktisch die Erlaubnis, Geld von einem Konto abzubuchen.
Wenn jeder Abteilung eine eigene Erlaubnis vorliegt, würde ich eine eigene Mandatsreferenz nehmen.
Wenn nicht, fängt es schon wieder an kompliziert zu werden.
Es gibt im Moment in der Deutschen Kreditwirtschaft die weit verbreitete Meinung, dass bei der Änderung des Bereichskennzeichen in der GläubigerID eine Mandatsänderung erzeugt werden muss. Wenn diese Meinung richtig ist, würde es mit einer Mandatsreferenz nicht praktikabel funktionieren.

Viele Grüße

Holger

NobodyBody

Betreff:

Re: SEPA, Verein, Gläubiger ID, Mandatsreferenznummern

 ·  Gepostet: 04.02.2014 - 15:00 Uhr  ·  #102082
Zitat geschrieben von Holger Fischer

zur Frage 1)
In die Inkassovereinbarung gehört die GläubigerID der juristischen Person, sprich die wie sie von der Bundesbank zugeteilt wurde (also mit ZZZ)
Das Bereichskennzeichen selber ist zur freien Verfügung

Aber: Die Konten sind alle bei der gleichen Bank und "gehören" dem Hauptverein? Wenn nicht wird es kompliziert, dann müsste man sich das im Detail anschauen und gucken, ob es in dieser Form überhaupt praktikabel darstellbar ist.

Zu Frage 2)
Kommt darauf an.
Das Mandat ist praktisch die Erlaubnis, Geld von einem Konto abzubuchen.
Wenn jeder Abteilung eine eigene Erlaubnis vorliegt, würde ich eine eigene Mandatsreferenz nehmen.
Wenn nicht, fängt es schon wieder an kompliziert zu werden.
Es gibt im Moment in der Deutschen Kreditwirtschaft die weit verbreitete Meinung, dass bei der Änderung des Bereichskennzeichen in der GläubigerID eine Mandatsänderung erzeugt werden muss. Wenn diese Meinung richtig ist, würde es mit einer Mandatsreferenz nicht praktikabel funktionieren.


Hallo,

gibt es hierzu jetzt schon klare Anweisungen, wie dies zu Behandeln ist?
Wir haben im Verein das gleiche Problem und bis jetzt nur eine Mandatsreferenz zugewiesen.

mfg
Stefan

Fellini

Betreff:

Re: SEPA, Verein, Gläubiger ID, Mandatsreferenznummern

 ·  Gepostet: 04.02.2014 - 16:53 Uhr  ·  #102095
Dazu kann es keine klare Anweisung (außer "Pro Unterschrift eine Referenz") geben.
Du musst für Dich selbst entscheiden, ob Du die Mitglieder für jede Abteilung ein Mandat unterschreiben lässt oder ob Dir eines für den Gesamtverein reicht.