Zitat geschrieben von Holger Fischer
zur Frage 1)
In die Inkassovereinbarung gehört die GläubigerID der juristischen Person, sprich die wie sie von der Bundesbank zugeteilt wurde (also mit ZZZ)
Das Bereichskennzeichen selber ist zur freien Verfügung
Aber: Die Konten sind alle bei der gleichen Bank und "gehören" dem Hauptverein? Wenn nicht wird es kompliziert, dann müsste man sich das im Detail anschauen und gucken, ob es in dieser Form überhaupt praktikabel darstellbar ist.
Zu Frage 2)
Kommt darauf an.
Das Mandat ist praktisch die Erlaubnis, Geld von einem Konto abzubuchen.
Wenn jeder Abteilung eine eigene Erlaubnis vorliegt, würde ich eine eigene Mandatsreferenz nehmen.
Wenn nicht, fängt es schon wieder an kompliziert zu werden.
Es gibt im Moment in der Deutschen Kreditwirtschaft die weit verbreitete Meinung, dass bei der Änderung des Bereichskennzeichen in der GläubigerID eine Mandatsänderung erzeugt werden muss. Wenn diese Meinung richtig ist, würde es mit einer Mandatsreferenz nicht praktikabel funktionieren.
Wir haben im Verein das gleiche Problem und bis jetzt nur eine Mandatsreferenz zugewiesen.