Hallo Stefan,
dann versuchen wir mal deine Fragen trotz des komplexen Themas mal so verständlich wie möglich zu beantworten.
Zitat geschrieben von stbi
Wieso genügen bei Lastschriften, die in Banking-Software manuell erfaßt werden, scheinbar so wenige Angaben (in ALF BanCo 5 fehlt z.B. das Mandats-Unterschriftsdatum, der Sequenztyp und sämtliche <AmdmntInfDtls>), während in der XML-Datei viel mehr Angaben gemacht werden müssen?
Dafür gibt es in der Regel zwei Gründe:
1. Die SEPA Umsetzung ist noch nicht vollständig (Der Aufwand -für KnowHow Aufbau und Umsetzung ist auch für kommerzielle Anbieter nicht ohne).
2. Einige Details ergeben sich ggf. aus der Bedienlogik und werden davon abgeleitet
ok, es gibt eigentlich noch einen dritten Grund:
Du hast die fehlenden Möglichkeiten noch nicht gefunden...
Zitat geschrieben von stbi
Wieso dürfen Erstlastschriften nur max. 14 Kalendertage vor dem Ausführungstermin eingereicht werden, während die Vorabinformation *mindestens* 14 Tage vor dem Ausführungstermin zu erfolgen hat? Normalerweise werden ja die Erstellung von Anschreiben und Lastschrift-Datei zusammen erledigt, was aber unter Einhaltung der o.g. Fristen nicht mehr funktionieren *kann*, d.h. man müßte sich nach Erstellung des Anschreibens mit der Vorabinformation extra noch einen Termin für in 7 Tagen für die Erzeugung der Lastschrift-Datei einstellen...
Deine Information sind so nicht ganz "sauber".
Bei den Fristen der SEPA Lastschriften musst Du immer unterscheiden zwischen
- Fristen bei der Bank des Zahlers,
- Fristen bei der Bank des Empfängers
- Fristen gegenüber dem Zahler
Die 14 Tage Einreicherfrist beziehen sich seitens der SEPA Regularien auf die Bank des Zahlers. Sprich die Lastschrift darf fürhstens 14 Tage vorher bei dieser Bank sein. Wenn die Bank des Empfängers in der Lage ist solche Lastschriften "zu parken" können die Lastschriften auch schon früher eingereicht werden. Bei den meisten Banken geht das in Abhängigkeit vomÜbertragungsverfahren.
Für die PreNotification gibt es die Möglichkeit diese auf bis zu 1 Tag abzubedingen (dann hat man die seltsame Konstellation, dass die Erstlastschrift 5 Tage vorher bei der Bank des Schuldners liegt,ich den Schuldner aber erst einen Tag vorher davon in Kenntniss setzen muss....
Zitat geschrieben von stbi
Erst- und Folgelastschriften: Bei Erstlastschriften muß das Ausführungsdatum mindestens 6 Tage hinter dem Einreichdatum liegen, bei Folgelastschriften 3 Tage. Wenn jetzt 2 Lastschriften hintereinander erstellt werden (was normalerweise allerdings nicht vorkommt, aber theoretisch möglich wäre), gilt dann die zweite Lastschrift als Folgelastschrift? Wenn ja, wäre dann läge ja das Auführungsdatum der Folgelastschrift vor dem Auführungsdatum der Erstlastschrift... Wie kann eine Software die korrekten Auführungstermine bestimmen?
Exakt, solche Überholer kann es in der Praxis geben. Eine Software weiß dass nur durch den eigenen Versand einer Lastschrift. Die Lastschrift die als erstes eingereicht wird und als erstes bei der Bank des Schuldners ist hat den Sequenztyp FRST
Zitat geschrieben von stbi
Einzellastschriften: Ein Mitglied hat einem Verein ein Mandat für Lastschriften erteilt. Hierüber werden die jährlichen Mitgliedsbeiträge und ggf. Spenden eingezogen. Bestellt nun ein Mitglied z.B. Vortragsmitschitte und möchte den Kaufpreis dafür ebenfalls einziehen lassen, ist dann diese Lastschrift im Sinne von SEPA eine Folge- oder eine Einzellastschrift?
Die Sequenz bezieht sich immer auf das Mandat zu dem die Lastschrift eingezogen wurde. Die Fachlichkeit für was eingezogen wird ist uninteressant. Wichtig ist nur, dass das Mandat nicht nur für einmalige Lastschriften ausgestellt ist. Damit gilt wieder das von oben: Die Lastschrift, die zu diesem Mandat als erstes eingereicht wurde, hat die Sequenz FRST, alle weiteren RECUR.
Zitat geschrieben von stbi
Wenn ein Lastschriftzahler eine andere Kontonummer beim selben Bankinstitut erhält, muß dies lt. Spezifikation in <AmdmntInfDtls> mitgeteilt werden; der <SeqTp> kann dabei RCUR bleiben. Wechselt er dagegen die Bank, muß <SeqTp> auf FRST gesetzt werden. Wie lassen sich Änderungen des Bankinstituts erkennen, wenn die BIC künftig wegfällt?
In Deutschland an der IBAN. Hier ist noch die BLZ drinn geschlüsselt. Ansonsten macht man eine Änderung ja nicht einfach aus einer Laune herraus, sondern nach einer Benachrichtigung durch den Schuldner. Da hängt es dann schlicht von der Qualität dieser Info ab und was man damit macht.
Viele Grüße
Holger