Hier noch einmal offizielle Informationen:
2.2 Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung (Pre-Notification)
autorisiert?
Antwort: Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert.
Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als
autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus
der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen
Vorabankündigung wie eine Rückgabe wegen fehlender Kontodeckung oder aufgrund
eines Erstattungsverlangens für autorisierte Zahlungen müssen vom Zahlungsempfänger
beachtet werden.
2.3 Kann ein Zahlungsempfänger abgemahnt werden, wenn er nicht
autorisierte Lastschriften einreicht?
Antwort: Ein Zahlungsempfänger muss die Verpflichtungen aus dem Inkassovertrag mit
seinem Kreditinstitut erfüllen. Pflichtverletzungen können zur Auflösung des
Vertragsverhältnisses führen, wenn z. B. der Zahlungsempfänger bewusst
Pflichtverletzungen oder Betrugsversuche begeht.
Quelle: http://www.die-deutsche-kredit…fragen.pdf