Zitat geschrieben von Maxl
Das hätte ich so nicht vermutet.
Na hör mal? Wie soll es denn anders sein? Wenn ich Verfügungsberechtigt zum Konto eines Millionärs bin, weil ich freiberuflicher Anlageberater bin und es kommt eine Pfändung wegen nicht bezahlter Steuern.
Das würde ja bedeuten, dass mein Kunde - der Millionär - meine Steuern bezahlen müsste.
Nein, nein, das ist ganz klar geregelt.
Aus diesem Grund hat es ja vor etlicher Zeit auch für Haus- und Wohnungsverwalter diese Regelung gegeben, dass die Konten der Kunden nicht mehr auf die Verwalter lauten sollen (alte Treuhand-Regelung) sondern auf die Eigentümergemeinschaften selbst.
Damit eben genau im Falle einer Insolvenz das wirtschaftliche Eigentum der Haus- und Wohnungseigentümer auch im Zweifel nicht dem Verwalter zugerechnet werden kann.
Nochmal in aller Deutlichkeit: Es kommt auf das wirtschaftliche Eigentum an. Und das drückt sich in der Eigenschaft "Kontoinhaber" aus. Man muss bei Kontoeröffnung extra bestätigen, dass man wirtschaftlicher Eigentümer ist.
Wer dazu verfügungsbevollmächtigt ist spielt überhaupt keine Rolle.
Zitat geschrieben von Maxl
Dann könnte ja ein "armer" Schuldner mit leerem P-Konto gleichzeitig in den Genuß weiterer "voller" Konten kommen ...
Nein, in den Genuss kommt er nicht, weil es ja - wenn er nur Onlinebanking zu den Konten hat - nicht seine Konten sind. Und damit ist es ja nicht sein Geld. Daran ändert aber weder eine Pfändung noch ein P-Konto etwas.
Zitat geschrieben von Maxl
Daß offenbar auch andere da stutzen, erzählte Ruth schon am Anfang :
Zitat geschrieben von MAMAMIA
Eine andere Bankerin sagte mir, dass ich erst Online an das neue Konto komme, wenn Pfändung vom alten weg ist.
Es obliegt natürlich der Bank, einen Onlinebanking Zugriff in besonderen Fällen zu verweigern. Bei bankseitigen Kontokündigungen ist das z.B. die Regel, auch wenn das Konto und die Schuld gegenüber der Bank noch lange darüber hinaus besteht bis es vollständig abgeschrieben ist.
Ich glaube aber eher, dass die Auskunft falsch war oder es noch andere hier nicht bekannte Gründe für diese Aussage gibt.
Ohne der TE zu nahe zu treten aber Pfändungen sind häufig eine Stufe in einer längerfristigen Entwicklung und keine "Ausrutscher".
Lass uns das nicht vertiefen, Maxl.
Zitat geschrieben von Maxl
Ich hatte nach der Kontentrennung separate Konten = separate Zugangsdaten assoziert.
Und wollte Ruth ursprünglich sagen : Eigentlich ist es für sie doch gleichgültig, ob sie im Online-Banking (Web oder Software)
Zugriff auf die Konten mit gleichen oder verschiedenen Zugangsdaten hätte (wenn ihr Mann ihr seine Daten nennt, d.h. bei Banking immer daneben sitzt

)
Technisch machbar. Formell nicht gut, weil Zugangsdaten zum Onlinebanking auch unterhalb von Ehepartnern nicht weitergegeben werden dürfen. Es ist ja niemandem geholfen, wenn jetzt unsaubere Konstrukte aufgebaut werden, die im Falle eines Schadens auch noch dazu führen, dass die Kundin aufgrund grober Fahrlässigkeit auf dem Schaden sitzen bleibt. Glaube nicht, dass das gerade in dieser Situation sinnvoll ist.
Zitat geschrieben von Maxl
Da die Bank ja Probleme gerade mit dieser "Ehepartner-Getrenntkonten-Onlinezugangsschaltung" zu haben scheint,
wäre evtl. ein "echter Splitt" eine letzte Möglichkeit
Die Bank hat damit keine Probleme. Es ist nur so, dass Onlinebanking an sich schon keine einfache Materie ist. Wenn dann noch eine Pfändung und Kontentrennung dazu kommen sind wir im nicht alltäglichen Standard Bereich.
Und es gibt in diesem Zusammenhang keinen echten oder unechten Split. Ein Konto lautet entweder auf beide, ihn oder sie, fertig.
Und Onlinebanking bekommt immer die handelnde Person die wiederum die Zugangsdaten an niemanden weitergeben darf, auch fertig

Zitat geschrieben von Maxl
Aber Du sagst ja, daß es machbar ist - also mal sehen, ob das auch der Filialleiter schafft ...
Er wird zur Not in der Zentrale anrufen und dann alles nötige im System erfassen.