Tja, dort steht "Die Kreditinstitute verpflichten sich zu deren Annahme".
Und unter der Tabelle heißt es "Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Verwendung von Zeichen außerhalb dieses Zeichenvorrats die unzulässigen Zeichen zu ersetzen oder gegebenenfalls auch die gesamte Datei zurückzuweisen"
Das heißt jetzt, sie müssen es annehmen, brauchen es aber nicht
Kommt darauf an, ob man in den erwähnten "Zeichenvorrat" nur die Basiszeichen aus der oberen Tabelle interpretiert oder auch die Sonderzeichen in der Tabelle darunter.
Eindeutig ist die Beschreibung nicht.
Ich empfehle: Alle Umlaute vorher umwandeln, dann kann das bei keiner Bank mehr ein Abweisungsgrund sein.