Hallo thomson,
Du schilderst die Gebühren aus Sicht des Gläubigers ?
Als Schuldner kenne ich bereits vom bisherigen Firmen-Abbuchungsauftrag eine "jährliche Überwachungsgebühr".
Die Deutsche Bank z.B. nimmt da aktuell 9,99 € laut PLV.
(Auf dem Bildschirm der Mitarbeiterin gibt's dazu ein Häkchen-Kästchen "Gebühr dem Kunden belasten" - manche sind also wieder mal "gleicher"

).
Daß der eingezogene Betrag um eine Prüfungsgebühr vermindert wird, bringt ja wohl die Buchhaltung in Rage.
Wenn, sollte die Bank das doch über die Kontoführungskosten (Buchungsgebühr SEPA-B2B-Lastschrift) abrechnen !
Frage an die Experten : Darf die Gläubiger-Bank bei SEPA wirklich den Betrag ändern bzw. sich dort bedienen :?:
Und was, wenn die Schuldner-Bank das auch täte - dann paßt's ja garnicht mehr ...