Zitat geschrieben von onlbanker
Willischgeist, begründet hast du das jetzt aber nicht. Das hört sich an wie aus der Fraktion "wir halten uns mal an Gesetze der Gesetze wegen". Welches wirtschaftliche Risiko gibt es denn? Besser gefragt, wie wahrscheinlich ist dessen Eintritt?
Das Risiko ist, dass die ZP eine verlängerte Rückgabefrist nutzen und die LS zurückgeben. OK und warum sollten sie das tun, wenn die Forderung berechtigt - also die Ware geflossen - ist?
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine nennenswerte Anzahl ZP aus reinem Spaß an der Freude die LS zurückgeben ist doch mit Sicherheit nicht höher als das Risiko, dass man aufgrund schlechter Presse, Naturgewalten, politischer Veränderungen oder was auch immer plötzlich eine nennenswerte Zahl Kunde nicht mehr hat. Oder sieht das jemand anders? Und das gilt grundsätzlich für jede Firma auf diesem Erdball und hat mit dem deutschen LS Anteil m.E. nichts zu tun.
Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht an die SEPA-Richtlinien (Umwidmung, Pre-Notification u.s.w.) hält, darf dem Zahlungspflichtigen keinerlei Auslagen in Rechnung stellen, wenn die Zahlung zurück kommt. Diese Informationen sind dazu da, dass der Kontoinhaber jederzeit darüber im Bilde ist, wann etwas in welcher Höhe von seinem Konto abgebucht wird. Er sollte dann für entsprechend Deckung sorgen. Tut er dies nicht, obwohl er alle Informatioenen hatte, und die Abbuchung scheitert, so kann der ZE die Kosten umlegen.
Ob man dies nun als hohes wirtschalftliches Risiko ansieht muss jeder selbst entscheiden. Ein weiterer Fakt kann aber zum echten Risiko werden. Die Banken werden auf die Einhaltung der SEPA-Regularien Ihrer Kunden hin geprüft. Sollten sich Kunden nicht daran halten, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bank wird unbelehrbaren Kunden im Verlauf im Normallfall die Lastschriftvereinbarung kündigen, was einen weiteren Einzug ohne Bank- & Kontowechsel unmöglich macht. Dann hat der Kunde ein echtes Problem, wenn er von den Lastschriften "lebt".