Zitat geschrieben von Holger Fischer
Das ist ein Irrtum! Die Bank kann sehr wohl das Datum der Belastung -z.B. wenn die Einreichung zu spät erfolgt- ändern. Viele Banken schreiben das explizit in Ihre Inkassovereinbarungen explizit so rein. Das Einzige was dann noch fehlt ist eine neue Prenotification des Einziehenden.
Interessant. Wenn die Bank nun den Belastungstermin ändert, wird der Kunde (Einreicher) dann informiert und wie? Brief?
Wenn ja, dann wird es wohl arg knapp, dem Kunden (Zahler) noch "rechtzeitig" eine neue Prenot. zukommen zu lassen!?