Hallo Kalle,  
da Du das Thema bereits in einem anderen Thread angesprochen hast, gehe ich mal davon aus, dass deine Frage hier damit zusammen hängt.
Wenn in der Beitrittserklärung steht, dass der Verein abbucht, ist es nicht automatisch ein Abbuchungsauftrag. 
Beim Abbuchungsauftrag überwacht die Bank des Schuldners die Abbuchung und gestattet diese nur, wenn der Auftrag auch der Bank vorliegt. Das ist also vom Ablauf her ein ganz anderes Konstrukt als die Einzugsermächtigung, bei der die Bank des Schuldners nichts hat und nichts überwacht (was sich auf diese Einzugsermächtigung bezieht).
Viele Grüße
Holger