Hallo all zusamm,
zur frage von Raimund:
Zitat
Die Frage ist für mich: Ist der erste Vertrag einfach so zu erfüllen? Ich denke nicht, dass die RZs scharf sind auf eine Welle von Anfragen von jedem Steuerberater, der mit seiner mandantenfähigen Homebanking-Software loslegen möchte...
Scharf sind die Bank-RZ nie wenns es darum geht irgend einen Vertrag zu schließen, ist ja zusätzliche Arbeit
Wir müssen aber auch hier unterscheiden, ob das SRZ über ein Standard-Verfahren wir FTAM arbeiten will oder über irgendeine Spezial-Lösung wie die kommunalen RZs.
In den SRZ-Vereinbrungen werden i.d.R. auch Tests vereinbart. (Bsp.: es wir ein Konto und ein Teilnehmer angelegt, am nächsten Tag wird abgerufen und wenn das klappt, dann war Test erfolgreich.)
Zu den Kosten: Wer sagt denn, dass die Bank beim Abruf durch den Steuerberater oder ein von ihm beauftragtes RZ nicht auch was verlagen kann ? Für die Bereitstellung der Kontoinfos per FTAM berechnen doch sehr viele Banken was. Dem Steuerberater spart dies Zeit, dem Mandanten somit Geld, also kann er auch was für die Dienstleistung bezahlen. Kann ich mir im Übrigen auch beim Abruf per HBCI vorstellen, denn auch da entstehen der Bank Kosten, oder ?
Raimund, die Vertragsbezieungen und der Ablauf ist m.E. genau so wie Du es dargestellt hast.
Es wurde auch das Thema Vollmacht angesprochen. Rein rechtlich ist es so, dass der Mandant hier eine, aufs elektronische Abrufen der Kontoinfos begrenzte, Vollmacht zugunsten des STBs (oder eines Mitarbeiters es STBs) ausspricht. Eine normale Kontovollmacht ist dazu nicht notwendig.
Die Datev bzw. ein Mitarbeiter der Datev hat ja auch nicht bei zighunderttausend Konten in Deutschland ein Vollmacht.
Ingo:
Dass die Datev nicht mit ins Boot soll ist schon klar. War nur als Hinweis gedacht, damit die Kollegen bei den Bank-RZs wissen was Du willst.
Das Thema mit den Einzelumsätzen ist bei allen Verfahren das gleiche. Wenn der Mandant einen Sammler einreicht, wird dieser in aller Regel auch so verbucht, also mit einer Sammelbuchung. Dann gibt es im Auszug (egal ob Papier, Internetbanking, HBCI oder FTAM) auch nur die Sammelbuchung.
Da müsste der Mandant seinem STB dann schon noch eine Kopie der DTAUS zukommen lassen. Oder er macht Einzelbuchungen, sofern das jeweilige Bank-RZ hier den Verwendungszweck und den Empfänger vollständig in den Auszug einstellt.
Über den Umsatzabruf kann m.E. nur der passive also der eingehenden ZV (Lastschrift vom Energieversorger, der Telekom ... und eben eingehende Gutschriften von Kunden) sauber erfasst werden.
Ich denke die ganze Diskusion macht erst weiter Sinn, wenn wir das Mengengerüst kennen:
Wieviele Mandantenkonten
Bei welchen Banken / BankRZs
Teilnehmer brauchst Du im Normalfall nur einen, denn in der Bankingsoftware brauhchst Du ja nur einen sog. Rundruf-Teilnehmer zu hinterlegen.
Gruß bt