Hallo Hinemini,
die GläubigerID identifiziert den Gläubiger. Wenn ein Gläubiger als eine juristische Person mehrere Geschäftsfelder betreut und diese in den Aufträgen und Mandaten ausweisen möchte, kann man das Geschäftsfeldkennzeichen dazu nutzen. Klassisches Beispiel sind Vereine mit mehreren Sparten wo die Sparten zusätzliche Beiträge einziehen. Da würde man für jede Sparte ein Kennzeichen setzen
Die Ende2Ende Referenz identifiziert hingegen den einzelnen Auftrag und sollte daher für jeden Auftrag individuell vergeben werden. Je nachdem wie Du die belegst, kannst Du natürlich auch darüber eine Zuordnung organisieren.
Wichtig: Wenn Du das Kennzeichen ZZZ nachträglich änderst ist es laut FAQ der Deutschenkreditwirtschaft eine Mandatsänderung, die in den Aufträgen bei jeder Änderung mit übertragen werden muss (warum das so sein sollte? Keine Ahnung. Meiner Meinung nach ist die Vorgabe völliger Blödsinn, da die Gläubiger ID immer der gleichen juristischen Person gehört). Wenn Du das in der VRNWS am Mandat änderst, erledigt das die VRNWS für dich, trotzdem würde ich damit behutsam umgehen.
Viele Grüße
Holger