Jede Bank, die ein B2B Mandat bestätigt, ist meines Erachtens mit dem Klammerbeutel gepudert. Das Maximum, was ich als Bank bestätigen würde, ist den Erhalt des Mandats und auch hier würde ich mir das rein vom Aufwand her gut überlegen.
Sinnvollerweise legt der Schuldner das Mandat bei seiner eigenen Bank vor. Zitat aus dem SEPA Leitfaden der Volksbanken und Raiffeisenbanken:
Zitat geschrieben von SEPA Leitfaden
Vor der ersten Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige eine Kopie des erteilten Mandats seiner Bank vorlegen. Das Original verbleibt in der Regel beim Zahlungsempfänger.
Den SEPA Leitfaden findest Du übrigens bei praktisch allen Volksbanken und Raiffeisenbanken als PDF Datei und ggf. auf Nachfrage auch in gedruckter Form.
Die 15 EUR ist nicht für die Einrichtung, sondern für die Einrichtung und Überwachung der Lastschrifteinzüge
Zitat geschrieben von SEPA Leitfaden
Die Bank ist verpflichtet, das Mandat bei der Vorlage der Lastschrift zu prüfen. Liegt das Mandat nicht vor oder stimmt es mit den Daten des Mandats nicht überein, so wird die Lastschrift zurückgewiesen
Überwacht Sie die Mandate und Einzüge nicht, könnte das einige Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es zu einem ungerechtfertigten Einzug kommt. D.h. die Bank übt für Dich eine Überwachungsdienstleistung aus und lässt sich die eben bezahlen. Meiner Meinung nach nichts Verwerfliches. Wenn ich nur zur Sicherheit einen Lichttest bei meiner Autowerkstatt mache, lassen die sich das auch bezahlen.
Zudem: niemand zwingt Dich zu einem B2B Mandat bei dem Du auf jedes Rückgaberecht verzichtest. Du kannst jederzeit auf ein Basismandat bestehen (wenn dein Geschäftspartner dich für entsprechend solvent oder das eigentliche Geschäft für nicht so kritisch hält)
Viele Grüße
Holger