Zitat geschrieben von chrissi
.Aber was passiert bei einer IBAN die nach einer IBAN-Ausnahmeregel erstellt wurde? Ist da die Kontonummer/BLZ trotzdem gültig? Oder muss ich da in den IBAN-Regeln quasi ein "inverse lookup" durchführen um zur korrekten BLZ/Kontonummer zu gelangen?
Auf der AWV-Veranstaltung am 17.12.13 in Berlin wurde ausdrücklich davon abgeraten eine "Rückkonvertierung" z.B. bei Änderungen der IBAN-Regeln zu machen.
Zur Berechnung IBAN/BIC muss immer die ursprüngliche Kto/BLZ verwendet werden.