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Adresse des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften erforderlich?

stbi

Betreff:

Adresse des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften erforderlich?

 ·  Gepostet: 13.01.2014 - 18:32 Uhr  ·  #100100
Moin,

Frage: Ist die Angabe der Adresse des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden Lastschriften erforderlich oder nicht?

In der offiziellen Bescheibung der Datenformate heißt es zum Element <CstmrDrctDbtInitn><PmtInf><Cdtr><PstlAdr> nur:

Zitat
Es wird empfohlen, diese Feldgruppe nicht zu belegen.


Also schreibe ich die Adresse unseres Vereins auch nicht in die SEPA-XML-Datei.

Kürzlich bin ich dann in dem PDF-Dokument "Anlage zur SEPA-Kundeninformation - Technische Spezifikationen und Formate - Aktualisierte Auflage Stand 02/2013" der HVB auf die folgende Stelle gestoßen:

Zitat
Der Auftraggebername und die -Adresse (bei grenzüberschreitenden Zahlungen) müssen aufgrund der Auftraggeberdatenverordnung korrekt mitgeliefert werden. Die HVB füllt diese automatisch mit den Kontostammdaten.
Code

<Nm>ABC Handels GmbH</Nm> 
<PstlAdr>
    <Ctry>DE</Ctry> 
    <AdrLine>Dorfstrasse 14</AdrLine> 
    <AdrLine>Muenchen</AdrLine> 
</PstlAdr>


Ob das bei der Postbank (bei der ich Lastschriften einreiche) auch so ist, daß sie die Auftraggeber-Daten ebenfalls automatisch "anreichern", weiß ich nicht. Aber wie sollte man das als Einreicher handhaben? Leerlassen oder füllen? Falls Letzteres, müßte ich allerdings nochmal das Programm anpassen...

Gruß,
Stefan