Zitat geschrieben von msa
Ja, funktionieren tut das schon. Aber Du wirst im Streitfall keine gültigen Mandate für die jeweilige Rechnungsnummer = Mandatsreferenz vorweisen können...
im Prinzip ja , aber die Mandate wurden ja Blanko
"mit Mandatsreferenz : wird separat auf jeder Rechnung mitgeteilt "
ausgestellt und der Kunde sieht ja auch mit welcher Mandatsreferenznummer der Betrag abgebucht wird
es ist immer eine Frage der Interpretation !