Offiziell darf nach meiner Kenntnis nur die kontoführende Bank die IBAN rausgeben, nicht die BuBa.
Und auf ein falsches Konto nicht aber es wird dann eine Rückgabe mit ggf. hohen Gebühren und Zahlungsverzug (inkl. Zinsen).
Wenn die BuBa Sonderregeln nicht enthalten sind wäre nobi unbedingt zu raten, die IBAN beim Empfänger zu erfragen anstatt mit einem unvollständigen IBAN-Rechner selbst zu ermitteln.
@nobi, auf
http://www.iban-rechner.de/ sind alle Sonderregeln enthalten und es gibt sogar eine Haftung bei falscher Berechnung.