HIer fallen mir zwei Sachen auf: Buchung zulasten Spar über Onlinebanking? Ist das wirklich ein Sparbuch im Sinne der 21 RechKredV? Dann darf es nicht für ZV genutzt werden und somit im Onlinebanking zumindest in der Überweisung garnicht belastet werden! Und ob der Übertrag ohne Vorlage der Sparurkunde zulässig ist, ist die nächste Frage.
Und zweitens: Woher wissen wir, das hier ein SEPA-Übertrag (HKCUM) versucht wurde, Kalle?