Slade, du darfst die Gesetzgebung und den Sprachgebrauch von Buchhaltern nicht miteinander vergleichen, denn das hat nichts miteinander zu tun. Große Firmen haben i.d.R. eigene interne Zahlungssysteme vorgeschaltet, wie infoman es bereits angedeutet hat. Das heißt, wenn die sagen, etwas sei "raus" heißt das noch lange nicht, dass die Bank einen Auftrag erhalten hat. Genausowenig heißt "wir können darüber nicht mehr verfügen/das nicht mehr ändern", dass es dem Auftragskonto schon belastet und somit sich schon im Bankenverkehr befindet.
SEPA Zahlungen dürfen einen Geschäftstag brauchen. So, jetzt haben wir zwei Dinge: Zum einen die SEPA Regularien und zum anderen deinen zivilrechtlichen Anspruch gegen EWE.
Wenn EWE sich das Geld unrechtmäßig bei dir genommen hat (Überzahlung) müssen sie es dir valutenneutral auch wieder zur Verfügung stellen. Valutenneutral heißt, es bekommt auf deinem Konto die gleiche Wertstellung wie die Belastung. Das würde sich zinsmäßig dann so verhalten als wäre es nie weg gewesen. Da dies aber in SEPA nicht geht, ensteht dir aus meiner Sicht gegenüber EWE ein Schadenersatzanspruch, wenn das Geld später zurück kommt als die Belastung war. Und zwar Schadenersatz für die dir ggf. entstandenen Überziehungszinsen für genau diesen Zeitraum (nächsten Rechungsabschluss des Kontos im Auge behalten!).
Sollte es sich dabei jedoch um eine reguläre Rückzahlung aus einer Abrechnung im laufenden Geschäftsbetrieb (z.B. einer Jahresabrechnung, Schlussrechung etc.) handeln, steht dir das Geld erst dann zu, wann es vereinbart ist. Vereinbart wird soetwas im Vertrag + AGB von EWE. Wenn es nicht vereinbart ist, greifen Gesetze und da kommt es jetzt drauf an, worum es sich genau handelt -> Verbraucherschutz oder Anwalt befragen.
Mehr können wir dazu in diesem Forum hier nicht sagen, außer dass es nichts mit Onlinebanking oder SEPA zu tun hat, denn wenn es wirklich ohne Terminierung vorgestern bereits bei der Bank belastet worden wäre und kein Fehler vorliegt hättest du es gestern / spätestens heute auf dem Konto (kommt auf die Schnittzeit bei der Auftraggeberbank an). Warte mal heute noch bis eine Stunde vor Geschäftsschluss der Buchhaltung von EWE, maximal bis 12 Uhr. Wenn es dann noch nicht drauf ist drohst du mit Schadenersatz für die Zinsen und bittest um Eilüberweisung. Mehr kannst du akut nicht machen.