das ist etwas knapp formuliert, wichtig ist ja auch, dass man Ausführungsturnus (hier einmalig und nicht mit Terminsteuerung, wie wöchentlich) und Mandat nicht durcheinanderwirft.
Also: ist ein Mandat oder der Auftrag dazu nur einmalig verwendbar, dann kann auch nur einmal eine Buchung eingereicht werden, danach ist eigentlich das Mandat "verbrannt". Mit der gleichen Mandatsreferenz und Mandatsdatum kann es dann eigentlich keinen neuen Einzug geben.
Wiederkehrende Mandate können immer wieder verwendet werden, auch zum einmaligen Einzug (z.B. einer Einzel-Rechnung). Erst nach dem letzmaligen Einzug und wenn die Benutzung des Mandats länger als 36 Monate her ist, erlischt das Mandat.
Die Aussage der Santander könnte sich also auf einen alten Einzug beziehen, der womöglich mit den ansonsten gleichen Mandats-Daten irrtümlich mit der Sequenz "einmalig" eingezogen wurde. Kann das mal passiert sein?
Gruß
Raimund