Ich benutze mTAN fürs Online-Banking, kenne daher das Verfahren mit dem TAN-Generator nicht. Deshalb mal ganz dumm gefragt: Speichert der TAN-Generator die historischen Daten, so daß man diese ggf. später noch einmal kontrollieren bzw. der Benutzer im Zweifelsfalle nachweisen kann, daß er seine Sorgfaltstpflicht nicht verletzt hat? Oder geht das Gericht pauschal davon aus, daß der TAN-Generator bzw. das dahinterliegende Verfahren immer korrekt funktioniert? DIe Aussage
Zitat
Doch diese manipulierten Daten müssen danach auf dem Display des TAN-Generators angezeigt und somit von Anwender bestätigt worden sein, erklärte die beklagte Bank.
klingt eher danach, als könne man die im Display angezeigten Daten (Kontonummer, Betrag und TAN) im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen. Somit wäre ja mTAN in dieser Hinsicht sicherer, da hier die SMS archiviert werden (können).