Hallo Hibi,
Zitat geschrieben von hibi556
Aber eigentlich kann man als Privatkunde doch noch bis Frühjahr 2016 auch mit Kto/BLZ arbeiten?? Er soll mal nachfragen..
ein ganz weit verbreiteter Irrtum, da leider auch immer wieder schlecht kommuniziert. Der Privatkunde (korrekter der Verbraucher) hat keinerlei Anrecht darauf, bis 2016 mit Kontonummer und Bankleitzahl zu arbeiten. Seit dem 01.02.2014 gilt für alle SEPA.
Laut Gesetz
darf aber
eine Bank, für eine Übergangszeit bis zum 31.01.2016, von Verbrauchern noch Zahlungen mit Kontonummer und Bankleitzahl annehmen, wenn sie
- diese konvertiert
- sicherstellt, dass das Ergebnis der Konvertierung richtig ist
Die Bank kann also so ein Service anbieten, sie muss es nicht. Die Bank muss es demnach auch nicht für alle Auflieferungswege anbieten. ...